Unterschied Zeugnis 3.1B und 2.22005-06-07T14:45:17+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Unterschied Zeugnis 3.1B und 2.2

Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • ammann
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 36

    Hallo

    In div. Lieferspezifikationen fordern wir die Mitlieferung eines Abnahmeprüfzeugnis 3.1B EN10204 oder gleichwertig.

    Nun habe ich einen Lieferant der mir ein Werkzeugnis 2.2 EN10204 liefern will. Ist das gleichwertig bzw. wo ist der Unterschied zwischen den beiden?

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo ammann!

    Nein, ist es nicht. Ohne auf die Details einzugehen: Erst mit dem 3.1-Zeugnis hast Du Prüfungen dokumentiert, die wirklich an der Ware, die Du geliefert bekommen hast, durchgeführt wurden. Alles darunter ist eine Auftragsbestätigung mit einem hübschen Kopf.

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo ammann,

    mit 2.2 wird nur bestätigt, dass die Ware den Anforderungen der Bestellung entspricht. Geforderte Prüfungen müssen nicht an der gelieferten Ware durchgeführt worden sein.
    Mit 3.1 wird festgelegt, dass Prüfungen an der zu liefernden Ware durchzuführen sind und dass dies von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten zu bestätigen ist.

    Übrigens wurden in der aktuellen Fassung (Ausgabe 2005)der Norm die Prüfbescheinigungen 2.3, 3.1A und 3.1C gestrichen. 3.1B wurde zu 3.1. Die Forderungen zur Prüfung bei 3.1 haben sich nicht geändert.

    Viele Grüße
    Rainer

Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben