Einf. Stichprobenanweisungen DIN ISO 2859-1 V20042005-05-01T00:06:16+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Einf. Stichprobenanweisungen DIN ISO 2859-1 V2004

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  • torrich
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    Beitragsanzahl: 6

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich arbeite mich gerade in die Norm DIN ISO 2859 ein um rauszufinden, ob unsere Stichprobenentnahme normgerecht ist.

    Im Internet habe ich eine Software gefunden, die mir die Stichprobenanweisung ausrechnen soll. Allerdings habe ich da jetzt ein Problem. Entweder rechnet die Software falsch oder ich habe die Norm noch nicht verstanden.

    Beispiel:

    Ich habe AQL 0,10, Prüfniveau II und eine reduzierte Prüfung mit einem Losumfang von 500001 Stk.
    Laut Software muß ich eine Stichprobe von 500 Stk. ziehen. Annahmezahl soll 1 sein, Rückweisezahl 4.

    Wenn ich in die Norm schaue, habe ich nach Tabelle 1 den Kennbuchstaben Q.
    Nach Tabelle 2-C bedeutet dies, eine Annahmezahl von 2 und eine Rückweisezahl von 3. Den Stichprobenumfang von 500 kann ich jedoch wiederfinden.

    Wie kommt die Differenz zu stande? Gibt es Unterschiede zur Vorversion der Norm (die Software ist von 2003) zur mir vorliegenden Version 2004.

    Muß die Rückweisezahl nicht immer um eins höher sein, als die Annahmezahl (wenn Rückweisezahl nicht 0 ist).

    Vielenk Dank!

    Torsten

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Torsten!

    Nein, muß sie nicht. Du hast eine Software erwischt (oder auf den entsprechenden Knopf gedrückt ;-), die mit Mehrfachstichproben rechnet. Wenn Du zwischen Annahme- und Rückweisezahl liegst, ziehst Du die nächste Stichprobe. Das ganze bis zu 7 Mal. Wenn Du Dir das in der Praxis vorstellst, wird’s widerlich. Ich weiß nicht, wer so was wirklich macht.
    Nebenbei: Ich bin von normgerechter Stichprobennahme schon lange weg. Das Problem ist die Annahmezahl ungleich 0 bei den heutigen Qualitätsansprüchen.
    Und noch eine Anmerkung: Ich würde schwer davon absehen, im Internet gefundene Software für Qualitätszwecke einzusetzen….

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    RalfW
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 13

    Hallo Frank,
    welche Annahmeprüfung würdest du denn bevorzugen? Hast du entsprechende Unterlagen darüber, die du zur Verfügung stellen könntest. Wäre dir sehr dankbar.

    Gruß Ralf

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo Ralf,

    wie Frank schon geschrieben hat ist es wirklich schwierig, bei ppm-Forderungen mit Annahmestichproben zu arbeiten. Ein eleganter Ausweg ist aus der attributiven Prüfung eine variable zu machen und dann mit der passenden Verteilung und Sicherheit zu prüfen.

    Viele Grüße

    Barbara

    torrich
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 6

    Hallo Frank,

    danke für deine Antwort.

    Die Software soll „AQL Einfach-Stichprobenanweisung nach DIN ISO 2859“ errechnen.
    Ich weiß, dass man Fremdsoftware nicht unbedingt für Qualitätszwecke einsetzen sollte. Daher habe ich die Anwendung für Pocket PC und Windows nochmal selbst programmiert.
    Die andere Software ist dann wohl fehlerhaft, wenn bei Einfach-Stichprobenanweisung solche Werte herauskommen.

    Ich selbst arbeite nicht mit der Norm, sondern mit einer an der Norm angelehnten Fehlerbewertungsliste (ecv – FBL für Kosmetik und Pharma).
    Dort sind andere Stichprobenanweisungen festgelegt. Allerdings ist die Norm eine gute Referenz, wenn grad nichts anderes paßt.

    Danke euch!

    Gruß,
    Torsten

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Ralf!

    Also, wenn Du (bzw. Deine Firma) wirklich gut bist, arbeitest Du ohne Wareneingangsprüfung, hast eine QSV mit dem Lieferanten, gemäß der die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB im Wareneingang des Bestellers für Mängel der Lieferprodukte entfällt (ja, Vivian, ich weiß ;-) und läßt Dir ansonsten Daten aus der Prozeßkontrolle des Lieferanten rüberschieben. Damit hat erstmal der das Problem. Du mußt in Statistik natürlich immer noch gut genug sein, um beurteilen zu können, ob Du gerade über den Löffel balbiert wirst.
    Da meine Firma an der Ecke nicht so toll ist, habe ich vor Jahren Stichprobenpläne erarbeitet, die bei einer feineren Abstufung der Losgrößen als in der Norm und Annahmezahl 0 einen konstanten Durchschlupf bzw. maximalen Durchschlupf über die Losgrößen sicherstellen. AQL und RQL gehen dabei allerdings zum Teufel. Wenn Du mit dem Lieferanten ohnehin Null Fehler vereinbart hast (für PPM sind unsere Stückzahlen zu gering), ist das aber kein Problem. Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, daß wir relativ unbürokratisch vorgehen, wenn also der Prüfer den berühmten „Goldenen Griff“ getan hat, schicken wir nicht die Teile zurück, sondern prüfen nach Erfahrung halt noch eine größere Menge und machen eine Annahme unter Vorbehalt, wenn nichts mehr auftaucht.
    Wenn’s Dich interessiert, kann ich Dir meine Stichprobenpläne schicken. Die Stufe „Normal“ entsprach damals von den Auswirkungen ungefähr der DIN 40080, AQL 1,0 Prüfniveau II, normale Prüfung.
    Noch eine Anmerkung: Natürlich alles attributive Prüfung. Eine variable Prüfung liefert viel schönere Aussagen, aber dafür mußt Du die Verteilung kennen, und dazu brauchst Du wieder Daten vom Lieferanten oder eine relativ große Stichprobe… Mehr dazu von Barbara.

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    RalfW
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 13

    Hallo Frank,
    ich hatte eigentlich überlegt eine Stichprobenprüfung nach Teil 2 der Norm durchzuführen.
    Das Ziel von uns ist es aber tatsächlich den Lieferanten die Prüfungen durchführen zu lassen. Habe aber damit noch überhaupt keine Erfahrung. Wie sieht das aus, wenn wir mit den Liefarenten noch nicht so lange zusammenarbeiten und er bei der Einhaltung der Liefertermine nicht so zuverlässig ist.
    Außerdem habe ich auch noch kein ordentliches Konzept, wie ich die Verlagerung der Prüfung auf den Lieferanten verlagern kann.
    Würde mich aber freuen, wenn Du mir Deine Stichprobenpläne zur Verfügung stellen könntest.

    Gruß Ralf

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Ralf!

    Der Aufbau von zuverlässigen Lieferanten ist lange, mühevolle Arbeit. Du wirst jeden einzeln angehen müssen. Ich kann Dir nur zwei Tips geben:
    1. Der Einkauf muß zu 100% mitziehen, sonst hast Du keine Chance.
    2. Ziehe zu Qualitätssicherungsvereinbarungen unbedingt Euren Rechtsanwalt hinzu!!! Nicht zu jeder einzelnen natürlich, aber der Text der Vorlage muß von ihm abgenickt werden.
    Die Tabellen bekommst Du demnächst.

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

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