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Hallo,
bei uns steht in naher Zukunft eine 9001/14001/EfBV-Zertifizierung (Überwachungsaudit) an.
Jetzt bin ich beim Efb-Teil etwas unsicher was die Erfüllung von §9 EFBV betrifft (Anforderungen an die Verantwortliche Person).
Wisst ihr wie alt ein Führungszeugnis beim 2. Überwachungsaudit sein darf? Ich fand bisher nur die Aussage „Bei Erstzertifizierung darf das Führungszeugnis max. 3 Monate alt sein und gilt 1 Jahr“.
Ist es im Sinne des Erfinders jährlich neue Führungszeugnisse zu beschaffen?
grüße chris
Hallo Chris,
sag mal, ich steh gerade auf dem Schlauch, aber was ist EfBV?
Gruß aus dem Norden
QMarcAnonymGast28. April 2005 um 11:37 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo Chris,
wenn ich mich richtig erinnere (ist schon ein paar Jahre her, dass ich EfbV gemacht habe), reichte in den Überwachungsaudits jeweils eine persönliche Erklärung (schriftlich), in der die verantwortliche Person versichert, dass gegen sie nichts vorlag (sinngemäß).
Letztendlich klären kannst Du das allerdings nur mit Eurem Auditor.
Gruß
Frank R.
Hallo Chris,
ich habe das Überwachungsaudit diese Woche hinter mich gebracht.
Laut meinem Kenntnisstand muß das pol. Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) jedes Jahr vorliegen.
Zusätzlich ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister notwendig.Beides benötigstdu sowohl von der beauftragten Person als auch vom Betriebsinhaber.
Bei Mitgliedern von Entsorgergemeinschaften genügt die Zuverlässigkeitserklärung, wie oben angesprochen.
Hier müssen Zeugnis und Gew.-zentr.-reg.-ausz. nur alle 3 Jahre vorliegen.
Diese Informationen entstammen einer Checkliste unseres Zertifierers, also besser mal bei eurem Zert. nachfragen wie er das sieht.
Gruß
Everev99
AnonymGast29. April 2005 um 11:37 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo Chris,
das polizeiliche Führungszeugnis sollte beim jährlichen EfbV-Audit vorgelegt werden.
Ebenso Nachweise über Versicherungsschutz und Umwelthaftplficht.
Und natürlich die Schulungsnachweise zu Sachkunde EfbV.
Gruß,
Martin S
@evereve99
glück gehabt…wir sind ja Mitglied in einer Entsorgergemeinschaft. Dann reicht die Zuverlässigkeitserklärung und ich brauch unsere Standortleiter nicht quängeln.Alle anderen Unterlagen sind beisammen…da können die Zertifizierer nächste woche kommen.
ich dank euch für die unterstützung
Grüsse von der Spree
Chris
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