QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Nichterteilung eines Zertifikates
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Hallo Forum,
folgende Frage:
Was haltet ihr davon, ein Zertifkat zu verweigern, weil die Dokumentationspflichten im Arbeitsschutz nicht eingehalten bzw. im Handbuch nicht beschrieben wurden?
Hintergrund ist das Thema Gefährdungsbeurteilung und der Verweis auf die Forderung der ISO 9001 bezgl. der Arbeitsumgebung.Gruß aus dem Norden
QMarcgeändert von – Qmarc on 13/04/2005 10:33:32
ist es nur nicht dokumentiert oder wird der arbeitsschutz offensichtlich nicht eingehalten? wenn das der fall ist–> keinen schein. ansonsten hinweis und frist setzen, in der es im handbuch dann hinterlegt ist.
wer würde es anders machen? (von dem laß ich mich nicht zertifizieren :P ;) )Hallo Hackilein,
offensichtlich handelt es sich um einen Fall, in dem die Dokumentation im Handbuch nicht vorhanden war.
Gruß Qmarcna dann sei mal nicht päpstlicher als der papst *räusper* :D
wir hatten auch beim ersten audit diesen punkt nicht im handbuch. im protokoll kam dann der hinweis mit frist, das zu hinterlegen. und dann war gut. wie gesagt. wenn arbeitsschutz „gelebt“ wird, ist das doch kein grund für eine verweigerung des zertifikats, oder? so ein qs lebt doch und ist nicht von anfang an perfekt.
viele grüße
arminHallo Forum,
also hier mal meine Meinung dazu (ich habe mich damit am Anfang bewusst zurück gehalten):
Ich halte es für schlichtweg unsinnig. Natürlich sollte ein Unternehmen alle rechtlichen Forderungen erfüllen! Und natürlich gehört Arbeitssicherheit als Leistung gegenüber dem Mitarbeiter zu den wichtigsten Pflichten im Unternehmen.
Aber: Die ISO 9001 ist ein Qualitätsmanagementsystem und hat die Compliance (Erfüllung der rechtlichen Auflagen) nur dort beachten, wo es um die Erfüllung der Normenpunkte geht. Dies umfasst IMHO nicht die Arbeitssicherheit und auch nicht den Umweltschutz! (Es sei denn, dies gehört ausdrücklich zu den Kundenforderungen (siehe SCC))
Auditoren checken die Bereiche im Vorbeigehen gerne mal mit ab, weil es in der Regel eine Übereinstimmung in der Funktionalität eines MS und der Erfüllung gesetzlicher Auflagen gibt. Als Normenbestandteil kann ich es definitv nicht herauslesen.
Ein Zertifikat deswegen zu verweigern hat schon etwas von Arroganz, als Hinweis finde ich es akzeptabel und befürworte es!@Hackilein: Deine Haltung finde ich ok und hätte es wahrschienlich auch so gemacht, aber s.o. ;-)
Gruß aus dem Norden
QMarc
P.S. Kann jemand etwas aus den DQS-Ausführungsbestimmungen (?) hierzu beisteuern. Hier soll das ausführlich gefordert werden????
Ich rudere zurück (haben meinen falschen Beitrag gelöscht) nachdem ich noch mal die Norm gelesen habe. Lesen hilft eben auch bei mir Dort steht:
Ermittlung der Forderungen in Bezug auf das Produkt
Die Organisation muss folgendes ermitteln:
• die vom Kunden festgelegten Forderungen einschließlich der Anforderungen hinsichtlich Lieferung und Tätigkeiten nach der Lieferung,
• vom Kunden nicht angegebene Forderungen, die jedoch für den festgelegten oder den beabsichtigten Gebrauch, soweit bekannt, notwendig sind,
• gesetzliche und behördliche Forderungen in Bezug auf das Produkt, und
• alle weitern von der Organisation festgelegten Anforderungen.Also nur gesetzliche Forderungen ermitteln, die sich auf das Produkt beziehen.
Leider steht da nichts vom Einhalten (halte ich aber für selbstverständlich) und schon gar nicht steht in der Norm was von Einhaltung der anderen gesetzlichen Forderungen, wie Arbeitsschutz der eigenen Mitarbeiter.
Wie Marc schreibt natürlich selbstverständlich, aber somit wenn nicht in der Norm gefordert kann es auch kein Prüfungsgegenstand und somit nicht zum Entzug des Zertifikates berechtigen.
Gruß Stephangeändert von – Stephan_35 on 13/04/2005 22:45:16
• gesetzliche und behördliche Forderungen in Bezug auf das Produkt, und
• alle weitern von der Organisation festgelegten Anforderungen.aber genau dies wird doch von vielen Auditoren so ausgelegt, dass alle Gesetze und Verordnungen eingehalten werden müssen – und wenn nicht wird das Zertifikat entzogen. Genau diese Diskussion hatte ich bei unserem letzten externen Audit mit unserem Auditor. Er steht auf dem Standpunkt, wir müssen die Gesetze einhalten (damit stimme ich noch überein) und wenn nicht, wird das Zertifikat entzogen, schliesslich ist dies eine Forderung der Norm. Punkt. Und da stimme ich nur teilweise überein, zumindest wenn es sich auf das Produkt bezieht.
Ich muss jetzt eine Liste mit allen Gesetzen inkl. der Verantwortlichkeiten zur Einhaltung erstellen. Ich bin ernsthaft am überlegen, ob ich mit den Genfer Konventitionen die Liste beginne….
Gruß
el verde
——————————-Wer Tipp- und Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Leg noch das BGB und das Grundgesetz dazu.
Und im Zweifelsfall entzieh doch dem Auditor das Zertifikat, weil er dem QMB gegenüber gegen $ 1 GG verstößt.
Dino
Hallo el_verde,
Genfer Konvention und Grundgesetz finde ich gut ;-).
Nee, mal im Ernst, reicht es Euch nicht dokumentiert zu haben, dass ihr jederzeit über Datenbanken Zugriff auf alle Gesetze habt und für die einzelnen Bereiche Verantwortliche benannt habt, die die Inhalte und etwaige Änderungen kommunizieren?
So ähnlich wird es in der Regel bei Unternehmen gemacht die ISO 14001 oder OHSAS 18001 zertifiziert sind. Alles andere, vor allem Listen halte ich für umständlich und nicht praktikabel.
Wie wollt ihr den die Aktualität der Liste sicher stellen? Wenn ich mir anschaue, was monatlich an Gesetzen veröffentlicht wird, dann schauderts mir ;-).Gruß aus dem Norden
QMarczu : „alle weitern von der Organisation festgelegten Anforderungen.“
das sind mit Sicherheit nicht die Gesetze, es sei denn man Zertifiziert die Bundesrepublik Deutschland. (ups würde bei mir wg der Auswahl des Personals nicht bestehen können :-) )
Stephan
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