DIN 10204 3.1.B Zeugnis2005-04-13T09:44:38+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement DIN 10204 3.1.B Zeugnis

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  • Techniker
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1

    Hallo zusammen,
    habe eine generelle Frage zur Anwendung der o.g. Zeugnisse. Sind diese nur für Metallische Werkstoffe vorgesehen oder finden diese auch in der Kunststoffindustrie(Granulate) Anwendung und wenn ja welche Angaben sind hier wichtig bzw. vorausgesetzt?
    Danke schon mal im voraus.

    plutho
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 173

    Hallo Techniker

    a)Ja, primär war die DIN 10204 für die Metallverarbeitung gedacht. – Wird aber – wie du richtig vermutest – auch gern für andere Werkstoffe wie Kunststoff in Anlehnung verwendet.

    b) Die Norm bezieht sich nicht so sehr auf den Ihnhalt – sonder wer welches Zeugnis ausstellen darf „Laborant bis Laborleiter“.
    Die Inhaltsangaben (z.B. Materialdekleration) sind aus anderen Quellen zu entnehmen.

    mfg Thomas

    Mark
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 79

    Hallo,
    seit Januar 2005 ist die alte DIN EN 10204:19995-08 durch der neuen DIN EN 10204:2005-01 ersetzt.

    In der neuen Norm gibt es nur noch folgende Zeugnisse.

    2.1 Werksbescheinigung Nichtspezifisch
    2.2 Werksbescheinigung Spezifisch
    3.1 Abnahmeprüfzeugniss (durch QW)
    3.2 Abnahmeprüfzeugniss (durch externer Überwachung)

    Diese Prüfbescheinigungen sind in allen Bereichen Anwendbar und werden zu nehmend in den Bereichen Kunstoffe und Bauwesen eingesetzt.

    Hier würde ich eine Schulung empfehlen (DIN Tagung)

    Aller Anfang ist schwer.
    Qualitätswesen.de

    Qwolli
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 99

    Hallo Marc,
    sorry, aber die Definitionen in DINEN 10204, Ausgabe 01/2005 lauten sinngemäß folgendermaßen:

    2.1 Werksbescheinigung, keine Prüfung
    2.2 Werkszeugnis aufgrund nichtspezifischer Prüfungen des Herstellers
    3.1 Abnahmeprüfzeugnis aufgrund spezifischer Prüfungen eines von der Fertigungsabteilung unabhängigen Prüfers des Herstellers.
    3.2 Abnahmeprüfzeugnis aufgrund spezifischer Prüfungen eines von der Fertigungsabteilung unabhängigen Prüfers des Herstellers und des vom Besteller beauftragten Prüfers oder in amtlichen Abnahmevorschriften genannten Prüfers.

    Nichts für Ungut

    Wolfgang

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