QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Erstmusterunterlagen gemäß PPAP/VDA
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AnonymGast11. April 2005 um 11:45 UhrBeitragsanzahl: 2122
Hallo Forum.
Vielleicht schon häufit diskutiert – aber ich brauche hier Eure Unterstützung.1. Verstehe ich es richtig, das ich alle Unterlagen gemäß PPAP (oder auch VDA) machen und parat haben muss (soweit zutreffend), jedoch nur die Unterlagen an den Kunden schicken muss die in der Vorlagestufe genannt sind?
2. Müssen die PPAP-Unterlagen „eingefroren“ sein, das heisst müssen diese den Stand der Bemusterung eindeutig wiedersiegeln und dürfen nicht verändert werden?
2.1. Muss ich an der ProzessFMEA eindeutig den Stand der Bemusterung erkennen können?
Vielleicht sind für einige von Euch diese Punkte klar. Ich würde mich aber freuen, wenn ich hierzu viele Infos bekommen würde, da ich das „Bemusterungsverfahren“ systemtechnisch prüfen und ggf. optimieren will.
Die QS9000/PPAP bzw. VDA Unterlagen habe ich und „kenne“ die auch – was die oben genannten Punkte angeht gibt es bei uns aber immer wieder Diskussionsstoff und Unklarheit wie jetzt was gemeint ist.
Gruss
Frank L.Du hast Deine Fragen eigentlich selbst fast richtig beantwortet.
1) Ja, PPAP oder EMPB muß immer vollständig sein (Achtung EMBP-Forderungen VDA Band 2 Ausgabe 4).
2) Ja, die Bemusterungsunterlagen sollten eingefrohren sein – allerdings – lebe ich das nicht so, sondern legt nur das aufs Eis was versendet oder in der 2-Tagesproduktion abgenommen wurde.
3) Jein, die P-FMEA sollte laufend aktualisiert werden. Das Ersterstellungs- und das Aktualisierungsdatum ist meist links oben.
Den Status der Veränderung ließt man in der Regel aus den Maßnahmen und Ihren Datum ab, sodass keine weitere Datumsdokumentation notwendig ist.
Schließlich geht es bei der FMEA nicht primär wann man wußte, dass man hätte was machen sollen – sonder darum wann welche Risiko wirklich eingedämmt wurde.mfg Thomas
Hallo Frank,
dem von Plutho Dargelegten stimme ich zu, möchte aber noch einige Überlegungen hinzufügen:
(Ich wähle als Beispiel das APQP-Sysrtem, andere sind ähnlich.)
Die einzelnen Kapitel des PPAP wachsen bzw. reifen ja im Laufe des APQP-Prozesses.Der jeweilige Zustand wird auf dem APQP-Statusreport dokumentiert.
Zum Zeitpunkt des (hoffentlich erfolgreichen) PPAPs sollte dies natürlich alles zu einem gewissen Abschluss gebracht sein.
Nur:
Die FMEAs, vor allem die Prozess-FMEAs sind lebende Dokumente (sollten es zumindest sein) und sind somit natürlich nie fertig.Bei jedem Problem bei dem Produkt sollte man dort überprüfen, was zu verbessern ist. – In den 8D-Formularen wird vielfach auch danach gefragt.
(Eine ganz andere – und häufig strittige – Frage ist es, ob die FMEA dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.)
Wenn jetzt nun die P-FMEA geändert wurde, nehmen wir mal eine zusätzlich Prüfung, dann hat das natürlich Auswirkungen auf den Prozess-Ablaufplan (Control Plan) und die Arbeits- bzw. Prüfanweisung(en).
Auch eine Änderung der Verpackungsanweisung ist in diesem Zusammenhang denkbar.
Und wenn sich an den Unterlieferanten, Zeichnungen, Ma8en oder Werkstoffwerten was getan hat, dann ist ohnehin eine neue Erstbemusterung fällig.
Gruß
WH
geändert von – q-planer on 13/04/2005 20:22:12
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