QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › TS 16949 Lieferantenentwicklung (an TS`ler)
-
AutorBeiträge
-
Habe da mal ne Frage wie Ihr mit einer Normenforderung umgeht.
Wir sind ein ca. 80 Mann Betrieb und sind TS Zertifiziert und haben folgendes Umsetzungsproblem:
Normenforderung: 7.4.1.2
Teilweise müssen wir bei Lieferanten einkaufen (Verleseaufträge z.b)die nicht ISO zertifiziert sind. Wir sind aus Preis- und Logistischen Gründen gezwungen dort einzukaufen. Leider lassen sich diese Lieferanten auf ein Zertifikat nicht ein bzw. lachen uns aus und sagen dann kauft eben woanders ein. Oder wir müssen eine Fremdbearbeitung machen lassen, können froh sein, dass es überhaupt jemand machen kann und das dann auch noch zu einem bestimmen Preis. Wenn wir dann mit Lieferantenentwicklung Richtung TS kommen oder einen vernünftigen 8D-Report kommen ist es denen auch scheissegal weil sie unseren Auftrag nicht unbedingt brauchen.
Ich denke, dass Problem werden auch andere haben. Wie geht Ihr mit dieser Normenforderung um??
Wir „mussten“ aus Kostengründen auf einen „nicht mindestens Iso 9001 zertifizierten“ 2.Klasse Lieferanten ;-) nehmen. Ich hab es jetzt so gemacht, hab dort ein Prozessaudit 6.3 gemacht und hab das (operativ recht gute) Ergebnis, mit dem Vermerk auf die fehlende Zertifizierung an unseren Einkauf und Vertrieb gegeben und schriftlich aufgefordet, vom Kunden ein einsprechende Erlaubnis einzuholen.
Ansonsten an alle: frohe Ostern und nette Hasen
Hallo Schniker, Hi Loretta,
habe bislang Nacharbeits- oder Sortierfirmen als „verlängerte Werkbank“ definiert. Damit wären diese wohl „Zertfrei“
Dies Firmen bekommen die Aufgabenstellung so wie die erwartete Qualität schriftlich, werden zu Beginn geschult, bekommen die Schulungsunterlagen ausgehändigt und müssen bestätigen, dass Aufgabenstellung klar ist, dass die Schulung verstanden und im Prozess umgesetzt wird.
Dann legen die Dienstleister im Beisein des Kunden los. Etwagige Unsicherheiten können geklärt und korrigiert werden.
Zwischendurch erfolgen Überraschungs-Stichproben, welche mit Fehlerannahmezahl = 0 bestanden werden müssen.
Falls ein Fehler dabei festgestellt wurde, ist u.U. das Ganze von Anfang an zu wiederholen.Bislang gabs noch keine Problem wegen zertfreien Dienstleistern.
Eher etwas mit der Ausführungsqualität, die schon manchesmal mit „Wiederholschleifen drehen“ endete, aber ohne Zusatzaufwendungen unsererseits!Spruch zur Nacht:
Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.
KonfuziusGuts Nächtle!
Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !
Hallo Qualyman,
das hört sich interessant an, nur wie hast Du das im Handbuch definiert. Wann ist ein Dienstleister „Lieferant“ und wann „verlängerte Werkbank“? Bitte beschreibe Dein Vorgehen genauer.
Dieses Problem ist ein altes neues,
es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Ich ordne den Lieferanten einem Prozeß zu,der als Kundenforderung die QS 9000 beinhaltet. Hier kann ich dann weiterihn den Anhang C der QS 9000 anwenden. ( Zertifizierungsausschluß für Lieferanten die aufgrundvon Größe, Prozeß oder oder nicht zu Zertifizieren sind.)
2. Ich definiere den Prozeß des nicht zertifizierten Lieferanten als outgesourcten Prozeß, fordert allerdings das ich eine Prozeßbeschreibung inkl. Prüf und Arbeitsanweisungen mit dem Lieferanten vereinbare.
Ansonsten habe ich noch keinen Kunden oder Zert Auditor erlebt, der diese Forderung nicht mit einem milden verständnisvollen lächeln übergangen hat, sie ist ohne Ausnahmeregelung nicht haltbar.
Carsten
Wer weiß was er nicht weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
-
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.