Prozesse ISO-Nicht-ISO-übergreifend2005-03-11T10:55:46+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Prozesse ISO-Nicht-ISO-übergreifend

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  • c.raddatz
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    Ein freundliches Hallo in die Runde,

    ich stehe vor einer schwierigen Aufgabe:.

    Unser Unternehmen befindet sich in der Umstrukturierung. Es besteht aus einer Holding u. div. GmbHs. Es ist nur eine GmbH (die produzierende, Hard u. Software) nach ISO 9001:2000 zertifiziert. Das soll wohl auch so bleiben.
    Die Software wurde bislang nur im zertifizierten Bereich erstellt, getestet usw.
    Zukünftig soll die Software GmbH übergreifend erstellt werden.
    Dazu werden aus der NICHT zertifizierten GmbH Prozessbeschreibungen erstellt, nach denen alle übergreifend leben sollen. Sprich Teilprozesse finden sowohl im zertifizierten als auch im nicht zertifizierten Bereich statt.

    Meine Fragen:
    – Lässt sich die Zertifizierung aufrechterhalten
    – Wie kann ich die Aufgabe sinnvoll lösen?

    Vielen, vielen Dank!!

    C. Raddatz

    „Wenn es einen Weg gibt,
    etwas besser zu machen,
    finde ihn“
    (Thomas Alva Edison)

    Anonym
    Gast
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    Hallo Herr Raddatz,

    die Zertifizierung lässt sich aufrechterhalten.
    Die ISO 9000 sagt ja nur etwas über die Qualitätsrelevanten Prozesses des zertifizierten Unternehmens aus.

    Sie müssen dann die übgigen, nicht zertifizeirten GmbHs wie externe Zulieferer betrachten (was sie ja de facto auch sind)und diese entsprechend bewerten und überwachen.
    Die anderen GmbHs bekommen also eine „vorläufige Lieferantenfreigabe“ die, da die Qualität (hoffentlich) immer stimmt, letzten Endes in eine Freigabe mündet.

    Auch die Herkunft der Prozessbeschreibungen spielt keine Rolle.

    Was ich aber nicht so recht verstehe ist, warum die Prozessbeschreibungen ausgerechnet aus einer nicht zertifizierten GmbH kommen sollen, wie Sie so sicherstellen wollen, daß die Beschreibungen ISO konform sind und wenn Sie es sicherstellen können, warum nicht diese GmbH auch zertifiziert wird.
    So etwas ist aus der Ferne natürlich kaum zu beurteilen, aber grundsätzlich würde es für mich erheblich logischer (und billiger) erscheinen, daß eine Struktur gewählt wird, wo das zertifizierte Unternehmen den Lead hat und die Prozesse definiert. Insbesondere wenn man sowieso gerade in einer Restrukturierung steckt und demendsprechend die Restriktionen hier relativ gering sein sollten.

    Grüße,

    Tim Gerdes

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Ich bitte um Entschuldigung,

    habe gerade gesehen, daß es hätte heißen müssen:

    Sehr geehrte Frau Raddatz.

    c.raddatz
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Vielen Dank für die Info´s!

    Was bedeutet:
    „“vorläufige Lieferantenfreigabe“
    und
    die letzten Endes in eine Freigabe mündet.“

    Erfolgt die „vorläufige Freigabe“ ohne Lieferantenaudit?
    Muss dafür etwas schriftlich fixiert werden?

    Verstehe ich es richtig, dass unser „Zulieferer“ ebenso nach Norm zu arbeiten hat, nur ohne Zertifikat?

    Die Prozessbeschreibungen werden in der nichtzertifizierten GmbH erstellt, weil dort auch die Hauptverantwortung für das Produkt liegt. Wir, die zeritfizierte GmbH sind quasi Zulieferer für die andere GmbH.
    Wenn es nach unserer GL geht, wird zukünfitg kein Unternehmen mehr zertifiziert. Zum Glück haben wir noch unsere Kunden…

    Gruß
    C. Raddatz

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Frau Raddatz,

    grundsätzlch gibt es drei Lieferantenzustände:

    1.gesperrt (der Lieferant hat in der Vergangenheit schlecht Qualität geliefert)
    2. vorläufig freigegeben (der Lieferant ist nicht zertifiziert und hat noch nicht häufig genug geliefert um eine Freigabe erhalten zu haben)
    3. Freigegeben (der lieferant hat in der Vergangenheit qualitativ einwandfrei geliefert und/oder der Lieferant ist zertifiziert)

    Also ist jeder zertifizierte Lieferant freigegeben, ist er nicht zertifiziert, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, seine Lieferqualität zu evaluieren.
    Das muss nicht zwangsläufig ein Lieferantenaudit bedeuten, sondern kann z.B. auch auf dem Wege einer Wahreneingangskontrolle geschehen. Sowas ist immer auch eine Frage der Art der Lieferung und damit der Verhältmäßigkeit der Mittel.

    Schriftilich vereinbaren müssen Sie das übliche vertragliche, also Lieferbedingnungen, Qualitätsvereinbarungen usw.

    Was die Auswahl der GmbH angeht, so würde ich empfehlen, mindestens das Unternehmen zu zertifizieren, das Vertragspartner Ihrer Endkunden ist.
    Gerade wenn es so ist, wie Sie beschrieben haben, daß die Zertifizeirung in erster Linie auf Kundendruck beruht, sollte diese dort geschehen, wo der Kunde es aller Voraussicht nach verlangen wird. Und das ist meines Erachtens nach nicht bei irgendeinem Zulieferer seines Vertagspartners, sondern beim Vertragspartner selbst.

    Ich hoffe geholfen zu haben,

    Grüße,

    Tim Gerdes

    c.raddatz
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo Herr Gerdes,
    Sie haben mir auf jeden Fall sehr geholfen!!
    Nun wird mir Einiges klarer.
    Vielen herzlichen Dank
    Gruß
    C. Raddatz

    PS. Übrigens habe ich dasselbe Hobby, Radfahren.

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