Garantie ?!2005-03-07T10:32:55+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Garantie ?!

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    Beiträge
  • Rudolf
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 102

    Hallo,

    ich habe nach langer Suche ein Unternehmen
    gefunden das mich Eingestellt hat, und habe ich schon die erste frage :-)

    Wir stellen Gartengeräte her (Balkenmäher ect.)
    Nun soll ich ein Garantiewesen aufbauen, so
    mit Postkarten zu Anmelden eines Garantie-
    falles – die eigendliche Abwicklung läuft ganz Gut.
    Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit diesem Thema, und wie hab Ihr es Geregelt
    (evt. Vorlage) ?
    Danke im Voraus
    Stefan

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Rudolf,

    vieleicht hilft folgende Definition weiter:
    Dann den Prozess dazu abbilden, wie wird es intern gehandhabt (After Sales etc.). Die Karte ist Erfassung + Dokumentation.

    Definition für VA:

    · Fehler = Nichterfüllung/Funktion eines
    Qualitätsmerkmales.
    · Mangel = Nichterfüllung einer Anforderung
    in Bezug auf einen beabsichtigten oder
    festgelegten Gebrauch.
    Anmerkung1: Die Unterscheidung zwischen den
    Benennungen Mangel und Fehler ist
    wegen ihrer rechtlichen
    Bedeutung insbesondere in Bezug
    auf Fragen der Produkthaftung
    wichtig. Die Benennung „Mangel“
    sollte daher mit Vorsicht
    verwendet werden.

    Anmerkung2: Der vom Kunden beabsichtigte
    Gebrauch kann durch die Art der
    vom Lieferanten bereitgestellten
    Informationen, wie Gebrauchs –
    oder Instandhaltungsanweisungen
    beeinträchtigt werden.
    Garantie = Mängelhaftung, Einstehen eines
    Herstellers oder Verkäufers eines
    Gegenstands für etwaige Mängel.
    Die M. berechtigt den Käufer bis
    zur Verjährung eine Wandlung
    (Rücktritt vom Vertrag) oder eine
    Minderung (Herabsetzung des
    Kaufpreises) bzw. eine Behebung
    des Mangels zu verlangen; bei
    Bauten spricht man von Gewähr-
    leistung.
    Reklamation = Reklamation (lat.), Rückforderung, Beanstandung, Beschwerde.

    · Kulanz = Kulanz (lat.), Gewährleistung für ein mangelhaftes Produkt, obwohl keine rechtl. Verpflichtung dazu besteht.

    Gruß
    Thomas R

    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo Rudolf,

    erst einmal zu den Begriffen:

    Was willst du tatsächlich aufbauen?

    Garantie: eine freiwillige Verpflichtung des Auftragnehmers zu Leistungen im Rahmen besimmter Fehler bzw. Zeiträume – ähnlich einem zusätzlichen Garantieschutzbrief beim Kauf eines Neuwagens

    Reklamationswesen:

    1. Private Kunden – nach Bürgerlichem Gesetzbuch – gesetzliche Grundlagen, Mängelhaftung

    2. gewerbliche Kunden – nach Handelsgesetzbuch

    Hier muss man die gesetzlichen Grundlagen und die daraus resultierenden Maßnahmen und Folgen genau unterscheiden.

    Produkthaftung hat hier nichts zu suchen, das ist ein ganz anderes Paar Schuhe. Auf Basis der Produkthaftung kann nie ein Produkt reklamiert werden. Das hat überhaupt nichts mit Reklamantionsmanagement zu tun. Das Thema ist relevant für sämtliche Prozesse bevor das Produkt überhaupt verkauft werden darf – Risikomanagement!!!!

    Schöne Grüße

    Vivian

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