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Hallo,
ich habe nach langer Suche ein Unternehmen
gefunden das mich Eingestellt hat, und habe ich schon die erste frage :-)Wir stellen Gartengeräte her (Balkenmäher ect.)
Nun soll ich ein Garantiewesen aufbauen, so
mit Postkarten zu Anmelden eines Garantie-
falles – die eigendliche Abwicklung läuft ganz Gut.
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit diesem Thema, und wie hab Ihr es Geregelt
(evt. Vorlage) ?
Danke im Voraus
StefanAnonymGast9. März 2005 um 15:43 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo Rudolf,
vieleicht hilft folgende Definition weiter:
Dann den Prozess dazu abbilden, wie wird es intern gehandhabt (After Sales etc.). Die Karte ist Erfassung + Dokumentation.Definition für VA:
· Fehler = Nichterfüllung/Funktion eines
Qualitätsmerkmales.
· Mangel = Nichterfüllung einer Anforderung
in Bezug auf einen beabsichtigten oder
festgelegten Gebrauch.
Anmerkung1: Die Unterscheidung zwischen den
Benennungen Mangel und Fehler ist
wegen ihrer rechtlichen
Bedeutung insbesondere in Bezug
auf Fragen der Produkthaftung
wichtig. Die Benennung „Mangel“
sollte daher mit Vorsicht
verwendet werden.Anmerkung2: Der vom Kunden beabsichtigte
Gebrauch kann durch die Art der
vom Lieferanten bereitgestellten
Informationen, wie Gebrauchs –
oder Instandhaltungsanweisungen
beeinträchtigt werden.
Garantie = Mängelhaftung, Einstehen eines
Herstellers oder Verkäufers eines
Gegenstands für etwaige Mängel.
Die M. berechtigt den Käufer bis
zur Verjährung eine Wandlung
(Rücktritt vom Vertrag) oder eine
Minderung (Herabsetzung des
Kaufpreises) bzw. eine Behebung
des Mangels zu verlangen; bei
Bauten spricht man von Gewähr-
leistung.
Reklamation = Reklamation (lat.), Rückforderung, Beanstandung, Beschwerde.· Kulanz = Kulanz (lat.), Gewährleistung für ein mangelhaftes Produkt, obwohl keine rechtl. Verpflichtung dazu besteht.
Gruß
Thomas RHallo Rudolf,
erst einmal zu den Begriffen:
Was willst du tatsächlich aufbauen?
Garantie: eine freiwillige Verpflichtung des Auftragnehmers zu Leistungen im Rahmen besimmter Fehler bzw. Zeiträume – ähnlich einem zusätzlichen Garantieschutzbrief beim Kauf eines Neuwagens
Reklamationswesen:
1. Private Kunden – nach Bürgerlichem Gesetzbuch – gesetzliche Grundlagen, Mängelhaftung
2. gewerbliche Kunden – nach Handelsgesetzbuch
Hier muss man die gesetzlichen Grundlagen und die daraus resultierenden Maßnahmen und Folgen genau unterscheiden.
Produkthaftung hat hier nichts zu suchen, das ist ein ganz anderes Paar Schuhe. Auf Basis der Produkthaftung kann nie ein Produkt reklamiert werden. Das hat überhaupt nichts mit Reklamantionsmanagement zu tun. Das Thema ist relevant für sämtliche Prozesse bevor das Produkt überhaupt verkauft werden darf – Risikomanagement!!!!
Schöne Grüße
Vivian
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