Kalibrierung vs. Eichung von Messmitteln2005-02-22T15:57:52+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Kalibrierung vs. Eichung von Messmitteln

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  • el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    Hallo,

    wir setzen Thermometer zur Überprüfung von Temperaturen bei Tiefgefrorenen Waren ein. Diese Messmittel werden regelmäßig kalibriert.

    Ein Kunde ist jetzt der Meinung, dass wir nur geeichte Messmittel einsetzen dürfen. Wir haben ihm jetzt zwar mitgeteilt, dass dies nicht ganz richtig ist, aber er möchte jetzt wissen, wo das steht bzw. geregelt ist. Meine Vermutung war das Eichgesetz, aber stimmt das ?

    Wer weiß mehr oder genaues?

    Danke

    el verde

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo el_verde,

    hier ein Netzfundstück:

    „Rückführung der Prüfung auf das nationale Normal

    Durch das Verwenden von kalibrierten Prüfmitteln (Waage und Thermometer) wird di eForderung der DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 10012 udn DIN EN ISO/IEC 17025 nach Rückführung der PRüfung auf das nationale Normal erfüllt. Das Kalibrieren der Waage kann zum Beispiel durch DKD-Kalibrierung, eine direkte amtliche Eichung der Waage oder durch Kalibrieren der Waage mit amtlich geeichten Gewichten (Genauigkeit F1) erfolgen. Das Kalibrieren des Thermometers kann ebenso durch eine DKD-Kalibrierung, eine amtliche Eichung oder durch den Vergleich mit amtlich geeichten Thermometern (bei definierten Bedingungen) erfolgen.“

    Quelle: http://www.brand.de/images/download/sop/german/sop_t8d.pdf

    Viele Grüße

    Barbara

    el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    Hallo Barbara,

    Danke für den Link, aber leider ist mir damit noch nicht ganz geholfen. Es muss irgendwo eine gesetzliche Regelung geben.

    Aber wo??

    Schniker
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 296

    Ruf doch einfach auf dem Eichamt an und frag dort einfach mal andersrum nach. Was unterliegt der gesetztlichen Eichung??

    el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    Habe ich mir auch schon überlegt, aber ich habe die Befürchtung, dass die mir sagen, dass ich Eichen soll – und das ist extrem teuer. Die Eichung ist teurer als ein neues Thermometer.

    Ich habe auch schon mit unserem Lieferanten gesprochen, der die Messmittel für uns Kalibriert, aber auch der konnte mir bis jetzt keine Antwort geben

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo el_verde,

    Fragen kostet doch nix. Wenn Du nicht beim Eichamt anrufen willst, dann versuchs doch bei der Herstellerfirma von Euren Thermometern. Die müssten doch über die gesetzlichen Bestimmungen informiert sein.

    Viele Grüße

    Barbara

    removed
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 149

    >einiges gesnipt>
    Wer weiß mehr oder genaues?
    Danke

    el verde

    -Der Zertifizierer deines Vertrauens?
    -Lebensmittelkontrolleur?
    -Messgerätehersteller?
    und wenn Du den Spieß umdrehst? Immerhin sind wir ja noch nicht so weit, das alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Will heißen: Lieber Kunde, es ist keine gesetzliche oder einer Norm entspringende (schönes Wort.. muss ich mir merken) Forderung bekannt; dem zu folge halten wir uns an die anerkannten Regeln der Technik. Unsere Thermometer sind regelgerecht und rückführbar (dkd.ptb) kalibriert… usw.

    Eichgesetz hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eichg/index.html

    So schönen Feierabend.. ich hab die Sch**** voll gute Nacht ihr lieben Sorgen – bis morgen ;-)

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo El_verde,

    kleine Ergänzung zu Blackberry:
    Du kannst ja auch eine Diskussion aufreissen, welche Anforderungen vom Prozess überhaupt gestellt werden.
    Solange Du sicher stellst, dass Abweichungen der Thermometer sicher erkannt werden und Du innerhalb der Toleranz des Kunden arbeitest, was soll noch passieren???
    Mut zum Widerspruch! Ein Kunde wollte bei uns auch mal sehen, wie wir mit solchen Fragen umgehen. Alles war gut geregelt und dann auch für ihn ok!

    Gruss aus dem Norden,

    QMarc

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hi,

    es hat mir doch keine Ruhe gelassen:
    Und nun habe ich schon wieder eine Kopplung zu Blackberry ;-).
    Die „Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel“ koppelt die benutzten Thermometer an das die Zulassung entsprechend dem Eichgesetz.

    (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tlmv/index.html,
    § 2a gibt teilweise Antwort, jedenfalls, wenn es um Transport geht – right???)

    Vielleicht hilft es ja,
    schönen Feierabend

    QMarc

    geändert von – Qmarc on 23/02/2005 17:40:36

    Andreas_Cert
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1

    Hallo,

    der Unterschied zwischen Kalbrierung und Eichung liegt nur darin, dass das die Eichung immer durch eine staatliche Stelle (Eichamt) auf Grundlage des Eichgesetzes erfolgt, die Kalbrierung jedoch durch eine (hoffentlich) akkreditierte private Stelle.
    Eine Eichung kommt deshalb immer dann in Frage, wenn dadurch gesetzliche Forderungen erfüllt werden müssen, z.B. beim Verkauf von Waren nach Gewicht. Ob das bei Dir der Fall ist, weiß ich leider nicht.
    Übrigens gibt es auch noch die Beglaubigung, das ist eine Eichung durch ein private Stelle (z.B. bei Wasserzählern, da geht nicht jeder zum Eichamt).
    Gruß

    Andreas

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Versuche es auf folgender Seite
    http://www.q-s.info/

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