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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Neuregelung SGB V – Qualitätssicherung
Hallo! Da ich aus Österreich bin, kenn ich mich bei der deutschen Rechtslage nicht aus: Es gibt ja neue Qualitätsanforderungen gem. § 135a SGB V („…Mediziner sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet…“)
Basiert diese Neuregelung auf einer EU-Richtlinie (welcher?) oder wurde das Sozialgesetzbuch einfach nur aufgrund der immer größer werdenden Qualitätsstandards angepaßt?
Danke für Eure Infos!!!
lgt
guck mal hier, da ist die ganze Historie aufgelistet
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0500002
Hallo
das beste ist wohl, du recherchierst bei unserem Bundesministerium für Gesundheit: http://www.bmgs.bund.de
Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Absichten zur Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich. Ich habe mich mal versucht mit dem Thema auseinanderzusetzen – jetzt seh‘ ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Es gib z. B. ein Gesetz zur Qualitätssicherung zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege, ein Heimgesetz, eine Pflege-Prüf-Verordnung usw. usw. usw. …. Diese ganzen Gesetze ergänzen noch das SGB V.
Bis jetzt ist mir leider keine einigermaßen verbindliche und verständliche Richtlinie in die Hände gefallen, welche definiert, welche Institutionen, Sachverständige (mit welcher Ausbildung überhaupt) berechtigt bzw. berufen sind, die Einhaltung der Q-Standards zu prüfen und zu auditieren – muss ja irgend was staatliches sein.
Ich habe gehört, Krankenhäuser müssten einen jährlichen Qualitätsbericht irgendwo einreichen. Leider weiß ich nicht, ob beim Medizinischen Dienst, Krankenkassen oder was auch immer. Aus eigener Erfahrung muss ich feststellen, beim Patienten ist davon noch nichts angekommen.
Vielleicht findest du in meinem Beitrag wenigstens ein paar Suchbegriffe zum googeln.
Schöne Grüße
Vivian