Hallo
bitte fragen Sie Ihren Rechtsanwalt und schlagen sie anschließend ihren Apotheker.
Spaß beiseite:
Hast du eine konkrete Frage? Das Thema kann durchaus kritisch sein.
Der Inverkehrbringer, z. B. ihr als Vertraghändler, haftet voll im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes als auch nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz gegenüber Privatpersonen.
Gruß
Vivian