Qualitätssicherungsvereinbarung2004-12-22T23:22:39+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Qualitätssicherungsvereinbarung

Ansicht von 7 Beiträgen – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
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    Beiträge
  • wenzel
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 6

    Hallo,
    ich muß eine QV erstellen für unsere Zuliefer. Diese Teile werden dann von uns als Zulieferer weitergeleitet an unseren Kunden.
    Das ist bei einigen kein Problem, weil es hierzu schon genaue Vorgaben gibt, die ich weiter gebe.
    Zu den anderen Teilen gibt es keine genauen Vorgaben.
    Kann/Gibt es hierzu allgemeine Vorlagen, die man für solche Zwecke einsetzen darf/kann?

    Für Infos bin ich euch sehr dankbar!

    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Michael!

    Ich würde Dir folgende Vorgehensweise empfehlen:
    Überprüfe die Vorgaben eurer Kunden und lese die QSV eurer Kunden. Daraus läßt sich schon vieles ableiten. Eure QM Vorgaben für euch, sollten auch für eure Lieferanten gelten (soweit möglich und sinnvoll)
    Wichtig: setz dich mit eurem Firmenanwalt zusammen. Eine QSV ohne Rechtsbeistand zu erstellen ist witzlos.
    Punkte die darin enthalten sein sollten: Haftungsbedingungen und Garantieansprüche (Anwalt)
    Vorgeschriebenes QM System, Archivierungszeiträume, evtl. min. Prüfvorgaben, Berichterstattung, Dokumentationen, Festlegung von Ansprechpartnern etc. etc.

    Viel Erfolg!

    Michael

    Florian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 17

    Guten Tag Michael

    Ich bin nicht der Meinung, dass der Anwalt die wichtigste Person für die Vereinbarung ist. Viele kleinere Firmen erstellen auch Vereinbarungen und haben keinen Anwalt.

    Wichtig sind die Vertragsinhalte, also WAS erwarten wir, WIE soll es erbracht werden, WER ist für was verantortlich, WELCHE Prüfungen oder Prozessmssungen sollen durchgeführt werden, und weitere v.a. logistische Informationen. Je besser die Zusammenarbeit definiert und besprochen ist, umso weniger braucht es den Anwalt.

    Anwälte können keine Rettung für verlorene Beziehungen sein (Lieferanten und Kunden), sondern „nur“ eine finazielle Absicherung im Problemfall. Probleme kosten aber immer mehr, als wenn wir sie gar nicht hätten. Also soviel Energie wie möglich in den Aufbau und die Steuerung des Lieferanten investieren und nicht in Papiere.

    Gruss Florian

    http://www.qm-online.ch/

    geändert von – florian on 28/12/2004 08:34:09

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Florian!

    Ich bin ausnahmsweise mal anderer Meinung als Du. Der Anwalt ersetzt natürlich nicht eine saubere inhaltliche Klärung und ein gutes Verhältnis zum Lieferanten. Aber QSVs dienen oft zur Verlagerung von Verantwortung. Oft werden dabei Abweichungen von den AGBs oder vom HGB vereinbart. Wenn das nicht sauber abgeklärt ist, kannst Du im Ernstfall so hart fallen, daß Du nicht wieder aufstehst. Gewährleistungsprozesse sind heutzutage nicht lustig. Und eine 100%ige Absicherung dagegen, vor Gericht zu stehen, gibt es nicht. Auch bei noch so sauberer Arbeitsweise. Details von Vivian.

    Schöne Grüße und schöne Weihnachten

    Frank

    Florian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 17

    Hallo Frank

    Du weisst ich bin ein QM-Romantiker.

    Ich finde die Entwicklung einfach falsch, und viele lenkt sie vom eigentliche Thema ab. Natürlich muss eine Vereinbarung wasserdicht sein (wenn das überhaupt möglich ist), nur der Weg alles über Vereinbarungen lösen zu wollen, wird in einer Sackgasse enden. Ich finde es wichtig sich zuerst einmal auf die Beziehung zu konzetrieren und danach auf die Scheidung. Wenn Du heiratest, investierts Du trotz Risiken viel mehr Zeit in die Zukunft der Beziehung als in die mögliche Scheidung. Die Heirat ist natürlich auch ein Vertrag, der gegenseitige Rechte und Pflichten regelt und auch die Folgen der Nichteinhaltung sind rel. klar.
    Scherzmode an!
    Ich habe ohne Jurist geheiratet, was ja vielleicht ein Fehler war ;-). Ich bilde mir eben etwas auf meine „Auswahlverfahren“ ein.
    Scherzmode aus!

    Vorschlag meinerseits: Verträge sind notwendig, sollten jedoch nicht schon mehr kosten als der Beziehungsaufbau mit einem neuen Lieferanten. Ev. kann sogar mit Standardverträgen (wie bei der Heirat) sehr viel erreicht werden, was meinst Du?

    Gruss Florian

    http://www.qm-online.ch/
    http://www.kmu-intranet.ch

    UDEG
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 17

    Hallo,
    ich mache bei solchen Fällen sog. Lieferspezifikationen; hierin ist nur beschrieben was das Produkt können muss und wie es geprüft wird.
    Der kommerzielle Teil (Vertrag) wird von den Kaufleuten und Juristen gemacht.
    Der Vertrag ist auch ein separates Dokument!

    Ich würde technisches und kaufmännisches nicht vermischen, habe damit sehr schlechte Erfahrungen gemacht, wir sind ja schließlich keine Juristen und meist keine Kaufleute; hier ändert sich die Welt auch schneller als in der Technik.
    Gruß
    Uli

    nadja
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 202

    Also Florian,
    der Begriff QM-Romantiker gefällt mir total. Finde mich da auch ein bisschen wieder. Man soll an das Gute glauben und hierbei an das gute Verhältnis zwischen Kunde und Lieferant.
    Dein Beispiel mit der Heirat hinkt leider ein wenig, da Du mit dem Kunden keine lebenslange Beziehung eingehst und eingehen kannst. Die sind nämlich nicht treu…
    Kommt es tatsächlich mal zu Reklamationen, Rückrufen o.ä. ist es mit der Gleichberechtigung auch vorbei. Also vereinbare besser nach Michaels Rat (auch wenn das eine gewisse und vielleicht ungewollte Distanz voraussetzt).

    Gruß
    Nadja

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