Kundenreklamation2004-11-24T11:42:42+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Kundenreklamation

Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
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    Beiträge
  • QMgreenhorn
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 14

    Hallo Ihr da draussen,

    Ihr habt doch bestimmt schon alle min. 1 Kundenreklamation erhalten, oder?
    8 D Reporte schreiben und alles was dazu gehört. Und Ihr müsst eine Lageraktion beim Kunden machen, geht aber nicht weil du am Arsch der Welt bist. Mittlerweile gibt es eine ganze Menge Firmen die sich auf sowas speziallisiert haben. Meine Frage ist darf der Kunde mir vorschreiben welche Firma ich beauftragen muss, und wenn schon diese, ist er nicht verpflichtet mir min. eine Nacharbeitsbeschreibung zukommenlaesst wie er die teile kontrolliert und Nacharbeitet.

    Mir ist folgendes passiert:
    Mein kunde hat eine Firma Beauftragt auf meine kosten, dieverse teile zu kontrollieren und nachzuarbeiten, der Kunde hat mit dieser Firma auch den Prozess definiert. Als ich dann gehoert habe, wie sie zu kontrollieren hat und wie dann nachgearbeitet werden soll, ist mir die Halsschlagader geplatzt. die teile sahen spaeter noch schlimmer aus und sind dann trozdem eingebaut worden.

    wer hat denn ähnliche erfahrungen gemacht.???

    gruesse aus spanien

    RalfAb
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 313

    Hallo Spanien ;->

    rein nach Recht muss dir der Kunde die Möglichkeit der Nacharbeit geben. Wenn der Kunde die Nacharbeitsfirma und den Prozess vorschreibt übernimmt er automatisch auch die weitere Gewährleistung (nach meiner Meinung), somit solltest Du aus der Haftung heraussein.
    Wenn das Preislich dann auch noch akzeptabel ist – lass ihn machen. Leider richtet sich das Kunden – Lieferanten – Verhältnis nicht immer nach Recht…

    Ralf

    Joker
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 26

    Hallo QM Greenhorn,
    Nach HBG hat der Kunde eine Mängelrügepflicht und Ihr habt ein Recht auf Nachbesserung. Dieses Nachbesserung könnt Ihr selbstverständlich durch einen Dritten machen lassen (ist sogar bei einfachen Sachen besser, denn bei höheren Schäden kommt dafür die Versicherung auf, für die eigene nacharbeit nicht!!!). Was aber völlig klar ist, daß Ihr die verantwortung für die Nacharbeit tragt und auch Ihr der NA-Firma die Nacharbeitsanweisung zu erstellen habt. Vernüftige Kunden werden daas auch so handhaben.
    In dem Fall gibt es zwei Möglichkeiten
    1.) Ihr habt dem kunden gesagt er soll der NA-Firma sagen was uz tun ist. In dem Fall Sch… Ihr tragt die Folgeschäden.
    2.) Der Kunde hat ohne eure Genehmigung der NA-Firma gesagt was zu tun ist (und euch auch nicht informiert, so daß Ihr widersprechen könnt). Dann trägt (theoretisch) der Kunde die Folgeschäden. Kommt halt drauf an ob Ihr euch mit Ihm anlegen wollt.
    Auf jeden Fall dumm gelaufen. Am besten immer die externe NA-Firma beauftragen und selber die Nacharbeitanweisung erstellen.
    -> Gilt im Falle von Lieferanten natürlich genau umgekehrt.

    Auf jeden Fall darf der Kunde ohne eure genehmigung weder eine Nacharbeit veranlassen noch euch eine Firma vorschreiben.
    Alle vertraglichen Regeln können etwas anderes besagen aber das HGB darf nicht außer Kraft gesetzt werden. Aber wie immer gilt der Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Beklagter.“
    Gruß, Joker

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