QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Abschaffung der Wareneingangskontrolle
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Hallo Forumsmitglieder,
seit einem Monat bin ich jetzt frischgebackener QSL in einem mittelständischen metallverarbeitenden Betrieb.
Und vor ca. 2 Wochen bin ich dann auf dieses Forum aufmerksam geworden, das mir schon einige Fragen beantworten konnte und auch ansonsten hilfreich, informell und sehr lehrreich ist!Allerdings habe ich jetzt ein vakantes Problem, das ich im Forum in der Form nicht gefunden habe: ich möchte in unserer Firma die WEK bei den meisten Zukaufteilen zum Lieferanten verlagern.
Beschreibung: zur Zeit werden viele Teile noch zu 100% vermessen. Dies möchte ich dem Lieferanten zur Aufgabe machen, da es meine Mitarbeiter unnötig bindet, da wir intern auch noch genug zu tun haben!
Allerdings bin ich mir nicht klar darüber, ob dies, vom rechtlichen Standpunkt aus, einfach so zu machen ist und was ich hier beachten sollte.Hat in diesem Forum schon jemand mit dieser Problematik seine Erfahrungen gemacht? Wenn ja wäre es schön, diese mit mir zu teilen …
Viele Grüße,
Franco
Hallo Franco,
immer langsam mit den jungen Pferden.. ;-)
Zum einen seid ihr durch das HGB zu einer Wareneingangsprüfung verpflichtet; ansonsten verzichtet ihr u.U. auf Eure Ansprüche im Falle von Mängeln. Ein maßgeblicher Punkt dazu sind auch die Einkaufsbedingung und evt. QSV´s (Ausschluß der Mängel & Rügepflicht ect. (was allerdings mehr durch die Marktstellung, als rechtlich abgesichert ist))
Das zweite und das macht mich stutzig, warum macht ihr 100% Prüfung? Ist Euer Lieferant so schlecht? Dann wird dir die Verlagerung der Prüfung zum Lieferanten auch nicht viel bringen..
Falls noch nicht geschehen, mach dich erstmal umfassend schlau, woher die Probleme kommen (evt. sind dein GF & Lieferant dicke Golffreunde?) Stelle fest, welche Vereinbarungen existieren und welche Lücken zu Deinen Vorstellungen. Dann setzt dich in Ruhe mit deinem Lieferanten zusammen, mache klar, daß durch seine Nachlässigkeiten, Kosten entstehen, die Deine Firma nicht mehr gewillt ist zu tragen (spätestens hier gehört auch Dein Einkauf mit ins Boot) und vereinbart zukünftige Regeln, wie ihr -gemeinsam- in Zukunft vorgeht. Soweit mein Statement zu deinen Ausführungenmfg Blackberry
<Qualyman, dein Fachgebiet…>Es gibt viele Kunden von uns, die auf eine WEP verzichten. Diese schliessen aber vorab mit uns eine QSV ab, die uns zum „Sklaven“ macht. Das ist zwingend notwendig. Wenn Du dann die WAP der Lieferanten beurteilst und freigibst, ist das ja streng genommen wie eine Dienstleistung, die Du mit einkaufst. Also versuchen kannst Du es auf diesem Weg…meine Erfahrung sagt aber, dass das ein langer Prozess ist, bis alle Dokumentationen getätigt und unterschrieben sind. Und: überprüfen musst Du die Einhaltung sowieso auch noch…
Bei Problemen dauert die Korrektur meistens auch länger als gewünscht.Gruß
NadjaWow, das geht ja schnell mit den Antworten, klasse!
@ Blackberry: unter unseren Lieferanten gibt es schon ein paar schwarze Schafe, das stimmt schon. Gegen die werd ich aber zusammen mit EK angehen, Audit etc.
Dann gibt es noch Teile, die „schon immer so geprüft werden“. Und dies möchte ich abschaffen! Dabei kann ich den Lieferanten ja eine SPC-Auswertung aufdrücken, es muß ja keine 100% sein.@ Nadja: das hört sich nach viel Arbeit an ….
Ist das gesetzmäßig klar beschrieben, was ich tun muß bei Abschaffung der WEK?Danke und Grüße,
FrancoWir haben bei einem Lieferant auch unterschrieben, das wir eine bestimmte Warenausgansprüfung vorgeschrieben vom Kunden übernehmen, damit Sie bei Ihm entfällt. Ist aber wenn die Änderungen haben immer mortz das Papiertheater. Bei großen Firmen denke ich, ist das kein Problem, die haben ne menge Personal und jemand braucht da ja schließlich ne Daseinsberechtigung aber der Aufwand soll immens sein und Rechtlich sollte man sich genau erkundigen.
Hallo Franco
Ich denke, auf eine Wareneingangsprüfung generell zu verzichten ist nicht normgerecht.
Aber, warum willst Du die Wareneingangsprüfung nicht so festlegen, daß Du „ereignisorientiert“ prüftst.
Das bedeutet, daß Du nach einer Freigabe der zu liefernden Produkte, die ersten Serienlieferungen prüftst und nach Gutbefund auf die „ereignisorientierte Prüfung“ übergehst, also erst dann wieder prüfst, wenn in Deiner Produktion, oder beim Kunden Probleme auftreten.
Natürlich ist Voraussetzung dazu, daß Du Deine Lieferanten entsprechend auswählst und Du Dir selbst sicher bist (ggf. durch ein Audit), daß Dein Lieferant alles getan hat, um Reklamationen zu vermeiden.
Vielleicht ist dies eine kleine HilfestellungGruß
Lothar
Ich werde wohl in die Richtung gehen, die Lothar vorgeschlagen hat. Da ich sowieso vorhatte, nach einer bemängelten Anlieferung die WEK wieder aufzunehmen. Und rechtlich dürfte dies ja dann kein Problem sein, wenn ich es ordentlich dokumentiere.
Vielen Dank noch einmal für die verschiedenen Kommentare und Hilfen!
Gruß,
Franco -
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