Rechtslage – Haftung bei Unterlieferanten2004-10-29T10:57:06+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Rechtslage – Haftung bei Unterlieferanten

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  • ammann
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    Beitragsanzahl: 36

    Hallo

    Wir haben diverse Lieferanten welche uns mit Ware beliefern, die mechanisch fertig hergestellt ist. Diese wird uns angeliefert und wir beauftragen danach noch andere Lieferanten mit einem Prozess zum fertigstellen des Artikels (z.B. Beschichtung, Verpackung des Produktes etc.).

    Wir beabsichtigen nun auch diese Schritte direkt von unserem Lieferanten ausführen zu lassen (er tritt bei unserem bisherigen Lieferanten als Auftraggeber auf). Wir sollten also das fertige Verkaufsprodukt geliefert bekommen.

    Nun sind aber diese „Finishing-Prozesse“ recht kritisch und auch aufwendig. Wir sind nun auf der Lösungssuche, wer dass welche Verantwortung übernehmen muss und dies dann natürlich auch vertraglich zu regeln.

    Hat jemand hiermit Erfahrung und kann mir sagen wie das praktiziert wird?

    hccv
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 314

    Hallo ammann,

    entwender macht ihr
    1. einen Lohnauftrag, dann bleibt ihr verantwortlich, oder
    2. der Lieferant übernimmt die Herstellerschaft.
    Beides hat vor und Nachteile. Wir haben erst 2. gemacht und sind nun auf 1. übergewechselt. Man kann ja auch im Lohnauftrag schöne Forderungen integrieren. (siehe QZ/9 S.34, :-) )

    Grüße,
    hccv

    ammann
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 36

    Hallo hccv

    Wie funktioniert das genau mit dem Lohnauftrag und wie ist das dann schriftlich geregelt?

    hccv
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 314

    Hallo Ammann,

    der Vertrag bleibt fast gleich, man muss nur definieren:
    – Ihr bleibt Hersteller
    – Die gesamte tech. Dokumentation ist eure (schneller Lieferantenwechsel möglich :-) )
    – Da ihr stärker in der Verantwortung seid, sollte (zumindest anfangs) eine 100% Prüfung stattfinden
    – Audits sollten verstärkt stattfinden (da sie ja nun ein „verländerter Arm“ von euch sind)
    – die genauen vertraglichen Vereinbahrungen sollten über euern RA laufen (mit Nichteinhaltungsklauseln,…)
    – ihr könnt so sogar Teile eurer Entwicklung auslagern
    Insgesamt ist bei dem Thema jedoch wichtig, in den Feinheiten sauber zu arbeiten, also dafür lieber 105% Zeit nehmen.

    Grüße,
    hccv

    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo Kollegen,

    ….. die Ingenieure und das deutsche Recht ….

    Also folgendes:

    Der Lieferant erhält von euch eine detaillierte Lieferspezifikation sowie eine konkrete Qualitätssicherungsvereinbarung. Beide sollten zusammen vereinbart werden, d. h. die QSV sollte möglichst nicht später nachgereicht werden, sonst könnte sie u. U. für das früher geschlossene Vertragsverhältnis nicht gültig werden.

    In der Lieferspezifikation sind klare Vereinbarungen zu möglichen Abgrenzungen von Pflichten zu treffen, z. B., wie hccv bemerkt, die Dokumentation in eurem Haus verbleibt.

    Grundsätzlich ist der Kunde lt. BGB verpflichtet, eine sage mit den vereinbarten Eigenschaften zu liefern. Tut er das nicht, hat die Sache einen Mangel und kann entsprechend reklamiert werden.

    Als QMB würde ich meinen Lieferanten natürlich auditieren, um festzustellen, ob er die vereinbarte Leistung auf Dauer zuverlässig bringt. Vergibt er Unteraufträge, muss der Lieferant sicherstellen, dass er die entsprechende Qualität von seinem Unterlieferanten erhält – das ist theoretisch nicht mein Problem. Denn ich reklamiere bei dem Lieferanten, mit dem ich die Vertragsbeziehung eingegangen bin.

    Allerdings ist es nicht in meinem Interesse, dass meine Produktion steht, weil der Unterlieferant meines Hauptlieferanten versagt hat, ich meinen Lieferanten für den Produktionsausfall zu Schadenersatz verdonnern muss und er mir im ungünstigsten Fall pleite geht. Hier ist auch etwas Fingerspitzengefühl gefragt.

    Vivian

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo zusammen,

    habe mal folgende Konstellation mitbekommen:

    Ein Zulieferant der Automobilindustrie und Hersteller von Kunststoffspritzteilen verkauft seinem Unterlieferanten seine eigene Rohteile, z.B. 100 Stück. Der Unterlieferant bringt dann eine Oberflächen-veredlung auf diese Teile auf und liefert dann nur 95 Stück an den Zulieferanten fertig zurück, weil 5 Stück den Bach runter sind.
    Er erhält dann aber nur für die Wert-schöpfung an den 95 Teilen die €´s.
    Somit hat der Unterlieferant die versemmelten 5 Rohteile automatisch bezahlt und bekommt hierfür auch für seinen Prozess an den 5 versemmelten Teile keinen Cent.

    Wer kennt einen solchen Ablauf, was ist Euere Meinung hierzu?

    Spruch zum Ende:
    Der Kunde ist König! Aber die Monarchie ist schon lange abgeschaft!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    geändert von – Qualyman on 24/11/2004 18:37:19

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