Produkthaftpflicht2004-10-04T10:37:51+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Produkthaftpflicht

Ansicht von 7 Beiträgen – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
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  • Q-MAN
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    Beitragsanzahl: 5

    Hallo,
    hat jemand von euch schonmal Fragebögen von Kunden bekommen / bearbeitet, in denen konkret nach einer Produkthaftpflichtversicherung gefragt wurde?
    Wir als Entwicklungsdienstleister haben da das Problem, dass unsere Produkte Ideen, Konzepte und Lösungen in elektronischer Form oder Hardcopy (Zeichnung) sind, die für einen Versicherer schwer fassbar sind, um überhaupt ein Angebot unterbreiten zu können. Wenn der Begriff „Vermögensschäden“ noch ins Spiel kommt, sehen alle schwarz.
    Welche Erfahrungen habt Ihr bisher damit gemacht? Wie verhaltet ihr euch, wenn kundenseitig danach gefragt wird?

    Q-Maus
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 7

    Hallo Q-Man,

    das klingt nach dem Anfang einer wunderbaren DL/Kundenbeziehung….;)

    Es ist immer ein Problem, wenn sich der Kunde bis auf die Knochen absichern will. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist dass Leistungen im Vertrag ganz genau definiert werden. Ist ja auch möglich, dass der Kunde (aus welchen Gründen auch immer)euer Konzept in den Sand fährt und hinterher einen Buhmann braucht.

    Wenn eure Produkte für einen Versicherer schwer einzuordnen sind, hat das vor allem eine Folge für euch: schwei-ne-teu-er. Kann / muss man dann auf den Preis aufschlagen und abwägen, ob noch tragbar.

    Grüße von der
    Q-Maus

    Q-MAN
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo Q-Man,

    das klingt nach dem Anfang einer wunderbaren DL/Kundenbeziehung….;)

    Es ist immer ein Problem, wenn sich der Kunde bis auf die Knochen absichern will. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist dass Leistungen im Vertrag ganz genau definiert werden. Ist ja auch möglich, dass der Kunde (aus welchen Gründen auch immer)euer Konzept in den Sand fährt und hinterher einen Buhmann braucht.

    Wenn eure Produkte für einen Versicherer schwer einzuordnen sind, hat das vor allem eine Folge für euch: schwei-ne-teu-er. Kann / muss man dann auf den Preis aufschlagen und abwägen, ob noch tragbar.

    Grüße von der
    Q-Maus

    Hallo Q-Maus,
    danke für Deinen Beitrag. Allerdings muss ich einräumen, dass gerade die Automobilindustrie ihren Zulieferern kaum oder sogar keine Möglichkeit bzgl. Vertragsgestaltung zulässt, frei nach dem Motto „Friss oder stirb“. Häufig tauchen diese „unangenehmen“ Forderungen schon in Rahmenverträgen auf, ohne deren Akzeptierung man garnicht als Zulieferer gelistet wird. Eine Beauftragung steht dann immer noch in den Sternen.
    Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt und kann praxisnahe Tipps geben?

    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo Q-Man,

    leider ist die Verteilung des Produkthaftungsrisikos bzw. auch von Entwicklungsrisiken eine klare Frage der Macht.

    Das Prinzip: „Leben und lebenlassen“ scheint selbst bei Verlust/Ruin des Entwicklungspartners in der Automobilindustrie nicht mehr zu gelten – leider. Der Lieferant muss selbst abwägen, ob er bereit ist, im Schadensfall das Risiko eines langwierigen Gerichtsprozesses mit unabsehbaren Folgen zu tragen oder ob er auf den Auftrag verzichtet.

    Versicherer verdienen auch immer weniger diesen Namen. Sobald ein Risiko zu riechen ist, steigt der Versicherungsbeitrag ins unermessliche oder die Versicherung nimmt gleich Abstand oder beschränkt die Versicherungssumme.

    Kleiner Tipp:

    Schreibe die Beschränkung der Versicherungssumme/Haftungssumme unmittelbar in den Angebotstext und wiederhole die Beschränkung nochmals im Text der Auftragsbestätigung. Wichtig! Diesen Text nicht in die AGB’s schreiben. Das könnte als „überraschende Klausel“ gewertet werden. Steht der Text direkt im Text des Angebotes/Auftragsbestätigung könnte er im Streitfall als Gegenstand des Vertrages gewertet werden und gültig sein. Wird die Klausel als nicht gültig gewertet, ist die Gültigkeit des Vertrages gefährdet und es gelten vor Gericht die gesetzlichen Bestimmungen. Das könnte für den Lieferanten günstiger ausgehen. Für weitere Informationen konsultiere unbedingt einen Fachanwalt.

    Seltsamerweise gab es auf diesen „Winkelzug“ nur ganz selten Proteste. Ich nehme an, die Arroganz so manchen Finalisten ist so groß, dass er annimmt, sein Vertrag sei immer un unter allen Umständen gültig.

    Schöne Grüße

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Q-Man,

    verteufeltes Thema, was Du hier eingestellt hast.
    Denke, ohne einen Rechtsverdreher kommt Ihr da nicht aus.
    Wenn Euer Produkt/Idee/ Dienstleistung dann noch in einem Fahrzeug verbaut wird, welches über den großen Teich geht, dann ist wohl immer eine Produkthaftpflichtversicherung überlebensnotwendig (Katze im Microwelle, MC Donald usw. !!)

    Hier ist feinste, lückenlose Qualität von Anfang an Pflicht:
    Lastenheft, Pflichtenheft, Risikofilter, K-FMEA, Verifizierung, Validierung usw. usf..
    Dann klappt´s auch mit dem Versicherer!

    Spruch zum Abend:

    Die Motoren von Heute sind die Bremsklötze der Zukunft !

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    Q-MAN
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo Vivian, qualiman und andere Forumteilnehmer,
    danke für Deinen Tipp, Vivian, – werde ihn unserem Vertrieb empfehlen.
    Auch Dir, qualiman, vielen Dank. Das mit Amerika ist uns bekannt, haben bisher nur mit Europa zu tun gehabt. Mich wundert nur, dass dieses Thema noch nicht weiter in diesem Forum aufgetaucht ist. Meiner Meinung nach ist es ein Q-Thema, an dem jederman Job hängt, gerade wenn man für die Automobilindustrie und vielleicht sogar für die Luftfahrtindustrie arbeitet.
    Wer hatte denn schon mit entsprechenden Fragen in Rahmenverträgen und AGB`s von Kunden zu tun und wie habt ihr euch gegenüber dem Kunden geoutet? Vertriebler neigen dazu, dieses „kleine Defizit“ zu vergessen und überall zu nicken.
    Kennt jemand Quellen, in denen man Präsedenzfälle bzgl. Produkthaftung in Europa nachlesen kann?

    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo Q-Man,

    Ein wichtiger europäischer Präzedenzfall ist der sogen. Nuckelflaschenfall – zu langes Nuckeln von zuckerhaltigen Kindertees führte zu extrem kariösen Zähnen.

    Es gab einen internationalen Fall verursacht durch ein dt. Unternehmen zu Babynahrung, welches in Afrika zum Tod von Kleinkindern geführt (nicht eindeutige Anleitung) hat. Die Mütter haben das Pulver zu dünn verabreicht und das Produkt löste Durchfallerkrankungen aus.

    – Contergan – ist hinreichend bekannt
    – Lenkerverkleidung bei einem Motorrad von Honda – führte zu Instabilität und führte zum Tod des Fahrers
    – Mehrweg-Limoadenflasche – Kind wurde durch explodierende Flasche verletzt
    – Hühnerpest – mangelhaftes Serum

    Weitere Fälle kann ich spontan leider nicht beisteuern.

    Viel Spaß beim googeln

    Vivian

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