Befugnisse QMB2004-09-24T09:37:12+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Befugnisse QMB

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  • Q-Maus
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 7

    Hallo Zusammen,

    ich bin neu in der Thematik (ja, das gibt es noch) und bin zufällig auf dieses tolle Expertenforum gestossen. Ich hoffe, dass meine Frage für euch nicht zu banal ist.

    Wir(Mini-Abteilung; 6 Mann) sind gerade dabei, die Dokumente für die anstehende ISO-Zertifizierung zu erstellen und logischerweise gibt es Diskussionen.

    Lt. Norm soll der QMB ein Leitungsmitglied sein. Damit er kein Papiertiger ist, braucht er auch gewisse Befugnisse. Meiner Meinung nach wäre ein I.V. da recht hilfreich. Was denkt ihr darüber?

    Grüsse von der
    Q-Maus

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    Hallo Q-Maus,

    also i. V. Rechte sind sicherlich hilfreich aber nicht unbedingt von der Norm gefordert. Mitglied im Führungskreis heißt vor allem eine entsprechende Weißungsbefugnis zu haben. Die Rechte, Pflichten und Aufgaben sollten in der Ernennungsurkunde zum Beauftragten der obersten Leitung hinterlegt sein, um Probleme zu vermeiden. Diese Urkunde ist beispielsweise in der Arbeitssicherheit gestzlich für die Fachkraft für Arbeitssicherheit gefordert.

    Grüße Alblondie.

    Q-Maus
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 7

    Hallo Alblondie,

    vielen Dank für Deine feuerwehrschnelle Antwort! Oha, ein Ernennungspapier steht für den QMB auch noch aus, das nehmen wir gleich in Angriff.

    Grüße & einen schönen Freitag
    Q-Maus

    Hallo Q-Maus,

    also i. V. Rechte sind sicherlich hilfreich aber nicht unbedingt von der Norm gefordert. Mitglied im Führungskreis heißt vor allem eine entsprechende Weißungsbefugnis zu haben. Die Rechte, Pflichten und Aufgaben sollten in der Ernennungsurkunde zum Beauftragten der obersten Leitung hinterlegt sein, um Probleme zu vermeiden. Diese Urkunde ist beispielsweise in der Arbeitssicherheit gestzlich für die Fachkraft für Arbeitssicherheit gefordert.

    Grüße Alblondie.

    focus
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 20

    Hallo Q-Maus,

    i.V. ppa etc. sagen nur etwas über die Vertretungsbefugnisse gegenüber dritten aus.

    Damit werden Rechtsgeschäfte (Kaufvertrag etc. )nach HGB bzw. BGB im Hinblick auf die Außenvertretung abgesichert.
    Eine Führungsperson muss nicht zwingend Außenvertretungsrechte haben.

    Für die Innenvertretung können davon unabhängig andere Regelungen getroffen werden (wer darf Urlaubsscheine abzeichen
    etc.).

    i.V. steht zwar für „in Vertretung“, bedeutet aber nicht, das der Stellvertreter in Abwesenheit seines Abteilungsleiters dann mit i.V. unterschreiben darf.

    Die Begriffe sind gesetzlich geregelt!

    Gruß
    Michael

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    Hallo focus,

    das Thema hat mich auch schon mal gestriffen. i.V. dachte ich, heißt „in Vollmacht“. Vollmacht und Vertretung sind doch ganz schöne unterschiede. Weißt Du (oder jemand im Forum) was nun stimmt und auf welcher gestzlicher Basis?

    Grüße Alblondie.

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo,
    i. V. Bedeutet in Vollmacht. Bitte mal unter diesem Link nachsehen. Der Artikel klärt die Zusammenhänge aus handelsrechtlicher Sicht.
    http://www.tu-berlin.de/~ifr1/hrt10.htm

    Gruß ans Forum

    Klaus Braatsch

    focus
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 20

    … nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil :-)

    Gruß
    Michael

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Q-Maus,

    übrigens ein entzückender Name, bist wohl eine Frau, oder?
    Ein Mann würde sich hier „Q-Ratte“ nennen ;-))

    Zurück zu i.V.
    Als QMB wird man im Luafe seiner Karriere wohl öfters heisse Eisen anlangen müssen.
    Sei es in Richtung Lieferanten, wenn es um ein „€-starke“ Reklamation, Nacharbeit oder Schadensfall handelt.
    Oder :-(( wenn es sich um eine KD-Reklamation handelt, welche man vorort zu entscheiden hat, ist eine „Handlungsvollmacht nach dem Handelsregister“ in Form des i.V. schon von entsprechender Tragweite und dann auch von Nöten.

    Spruch zum Freitag:
    Wer es einmal so weit gebracht hat, daß er nicht mehr irrt, der hat auch zu arbeiten aufgehört

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Qualyman!

    Ratte? Nix da! Ich versuche eher, hier einen auf Klapperschlange zu machen. So bekommt man wenigstens gelegentlich was an’s Laufen….

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    Q-Maus
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 7

    Guten Morgen zusammen,

    Danke für eure Kommentare, hier kann man wirklich was lernen! Habe schon gemerkt, dass der QMB gelegentlich ins Wespennest stechen muss.

    Einen guten Start in die Woche wünscht euch die Q-Maus

    Hallo Qualyman: stimmt, „Q-Mäuserich“ wär nicht der Brüller

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Q-Mäuschen,

    pass ja auf, dass Du als Maus nicht von den Wespen gestochen wirst !!

    Hast den Job als Qualitäter schon genau definiert mit dem Wespennest.

    Rauche dabei ruhig Deine Wespenpfeife gegen die feindlichen Angriffe und trage immer eine Wespenhaube und sonstige Schutzkleidung!
    Die Wespen sind dieses Jahr besonders aggressiv und werden immer aggressiver ;-o

    Auszug aus einem Stellenangebot (Original) -anstelle einem schlauen Spruch

    Leiter/in Qualitätsentwicklung:
    -…
    – den Mut, sich immer wieder einzumischen und den Finger in die Wunden zu legen
    -…

    Hier stammt auch das Q-Tool „sadistische Methoden“ ab ;-)

    Wünsche weiterhin ein gutes Gelingen und immer ein sicheres Q-Maus-Pfötchen.

    Lass mal wieder was von Dir hören, denn hier werden Sie geholfen!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

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