QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › MSA für ein Inline-Messgerät
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Hallo,
ich würde gerne eine Prüfmittelfähigkeits-Untersuchung durchführen.
Mein Problem ist, dass das Messgerät zu einer Fertigungsmaschine gehört und „Inline prüft“.
Aus diesem Grund, kann ich kein Teil mehrmals messen.
Es handelt sich dabei um eine Ablängmaschine (Rattunde)welche ein integriertes Längenmessgerät hat.
Kennt jemand ein Verfahren um eine MSA unter diesen Voraussetzungen durchzuführen?
Mit der „normalen MSA“ bin ich vertraut, kann mir jedoch nicht vorstellen wie sie bei dem oben genannten Messgerät durchzuführen istBin für jeden Tipp dankbar.
gruss vom wunderschönen Bodensee …
10.08.04 15:15 (gleich gibts Bier am See)
CarlosHallo Carlos,
frag doch mal bei Rattunde & Co nach, die haben doch ihre Maschinen auch geprüft, bevor sie sie verkauft haben.
Viele Grüße
Barbara
Hallo Carlos,
sehe ich es richtig, dass dein Prüfgerät unabhängig vom Prüfer ist – da es einer Steuereinheit unterliegt – und – indirekt unabhängig von der Maschine ist – da es immer unter gleichen Bedingungen gefahren wird?
Wenn dem so ist – macht eine MSA keinen Sinn – denn sie sollte ja den Vektor zwischen der Abweichung Mensch-Maschine-Gerät ermitteln.
Da zwei Faktoren wegfallen – so wie ich vermute – bleibt nur ein Vektor übrig und der entspricht der Messunsicherheit des Gerätes selbst…Bin aber gespannt ob es noch andere Antworten dazu gibt – wir benützen ähnliches in der Rohrfertigung…
lg Thomas
Hallo Plutho
Ich weiss, dass das Messgerät keiner Menschlichen Streuung unterliegt.
Was ich Erfassen müsste wäre der Cgk -Wert des Messmittels, doch leider ist es fast unmöglich, diesen zu Erfassen, da die Maschine dies durch ihre Konstruktion nicht erlaubt.
Wobei wir wieder am Anfang des Problems stehen.
Gruss vom BodenseeCarlos
Hallo Carlos,
Bei in Fertigungseinrichtungen eingebauten, automatischen Messvorrichtung entfällt, wie dies bereits erwähnt wurde, die Bedienerstreuung. Die Gesamtstreuung besteht somit nur aus der Gerätestreuung und der Teilestreuung.
Mittels MSA soll die systematische Messabweichung und die Gerätestreuung bestimmt werden. Das Prinzip ist einfach, die praktische Durchführung kann aber recht aufwendig sein.Zum Prinzip:
„Maschinengemessene“ Teile werden sorgfältig „von Hand“ nachgemessen, und zwar in der Weise, dass von jedem Teil so etwas wie der „richtige Wert“ definiert werden kann. Diese Teile gelten dann als Referenzen, gemäss denen die „Maschinenmasse“ beurteilt werden.Zur Durchführung:
Es werden zum Beispiel 25 Teile automatisch ausgemessen.
Diese Teile werden nummeriert und in derselben Reihenfolge „von Hand“ nachgemessen. Nun muss bei dieser Handmessung möglicherweise eine Bedienerstreuung berücksichtigt werden. Es sind Massnahmen zu treffen, damit diese Streuungskomponente vernachlässigbar klein wird. Jedenfalls sollten diese Handmessungen so zuverlässig wie nur möglich durchgeführt werden, denn Ziel ist die Bestimmung von verlässlichen Werten, die für unsere Betrachtung als die„richtigen Werte“ gelten. Vielleicht ist für diesen Schritt eine „klassische“ R&R- Prüfung, an der sich wirkliche Messprofi beteiligen, zweckmässig. So kann als „richtiger Wert“ z.B. der Mittelwert der 3 Profimessungen definiert werden.Diese „richtigen Werte“ werden mit den „Maschinenmessungen“ verglichen:
– Durch Vergleich der Mittelwerte kann die „systematische Abweichung“ überprüft werden.
– Durch Subtraktion der Varianzen der „handgemessenen“ Teilestreuung von der Gesamtstreuung der Maschinenmessung lässt sich näherungsweise die Gerätestreuung der Maschinenmessung bestimmen. Jedenfalls geht es darum, den Gerätestreuungsanteil innerhalb der Gesamtstreuung gewissermassen zu extrahieren.Aus diesen Informationen kann der cgk-Wert bestimmt werden. Bei Wiederholungsprüfungen zu Überwachung der Stabilität kann man in gleicher Weise vorgehen, allerdings wird man wohl versuchen, mit weniger Teilen auszukommen.
Wie gesagt, ist diese Methode etwas aufwändig. Andererseits ist es eben schon eine Erfahrungstatsache, dass man sich grundsätzlich nur auf Ergebnisse von Maschinenmessungen verlassen darf, wenn sichergestellt ist, dass sie mit denen von Handmessungen gut übereinstimmen.
Mit freundlichen Grüssen vom Zürichsee an den Bodensee
Nesty
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