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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Entwerten von Feldern, Zeilen, Spalten
Hallo!
Kann mir jemand sagen, wo genau steht, daß ich eine Entwertung über mehrere Felder, Zeilen oder Spalten mit dem „Z“ (Anlehnung an Buchalternase) machen muß und dieses auch noch mit Unterschrift und Datum abzeichen muß.
Bei Audit wurde dies nämlich von Auditoren verlangt.
Aber ich habe dazu keine Richtlinie oder Norm gefunden.
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Mark
Hallo Mark!
Ich gehe davon aus, daß wir über eine handschriftliche Änderung in einem Vorgabedokument reden. Wie diese genau durchzuführen ist, steht wohl in keiner Norm. Aber frag‘ dich selber:
– Wie erkenne ich, was genau entwertet worden ist? Die „Buchhalternase“ ist erfunden worden, um hier Klarheit zu schaffen. Kann man also einfach als nützlich übernehmen.
– Wie erkenne ich den Gültigkeitszeitraum? Von daher das Datum.
– Wie finde ich raus, warum die Änderung durchgeführt wurde? Von daher die Unterschrift, damit ich mir den Verantwortlichen krallen und ihn fragen kann.
Wenn Du Dir einfach die Frage stellst, was bei solchen Änderungen alles schiefgehen kann und wie Du das abfängst, kommst Du von allein zu einem auditfesten Verfahren.
Schöne Grüße
Frank Hergt
Hallo Mark,
In der Norm ist die Eindeutigkeit der Aufzeichnungen gefordert. Freigelassenes in einem Formular ist nicht eindeutig (kann auch vergessen sein..). Auf einem Leer-Blatt könnte auf der Fläche etwas nachgetragen werden, also auch nicht erlaubt.. Ob da nun Kürzel und Datum steht ist streitbar, vor allem, wenn es ein durchgängiges Formular ist.
Das Z ist einfach das bekannteste Zeichen, und wiso ein neues erfinden, wenn´s das alte auch tut..
Grüße, hccv