Gefahrenanalyse / CE-Kennzeichnung2004-04-12T20:33:44+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Gefahrenanalyse / CE-Kennzeichnung

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    Beiträge
  • ammann
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 36

    Bei uns ist momentan das Thema Gefahrenanalyse allgegenwärtig. Wir sind an der praktischen Einführung anhand laufender Projekte. Es geht um die CE-Kennzeichnung (Maschinenbau).
    Meine Frage: Kann mir jemand auf gut deutsch beantworten, wann eine CE-Kennzeichnung tatsächlich erforderlich ist? Ich kenne die EU-Maschinenrichtlinie, diese ist jedoch für Nicht-Juristen z.T. recht unverständlich.
    Wenn wir z.B. ein Förderband herstellen, welches zwar selbständig funktioniert, jedoch nicht als vollständige Einheit betrieben wird (z.B. nur als Bindeglied zwischen zwêi Funktionseinheiten). Ist hier das CE-Zeichen erforderlich?
    Anderes Beispiel: Von einem Lieferanten erhalten wir ein Transfersystem geliefert, welches in unsere Anlage eingebaut wird. Das gelieferte System trägt das CE-Zeichen. Bei Ihm nachgefragt existiert jedoch keine Gefahrenanalyse und Sicherheitskonzept. Ist das konform?
    Besten Dank für jede Hilfe!
    Gruss Markus

    geändert von – ammann on 12/04/2004 20:35:01

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo,

    als „Eselsbrücke“, solange die Maschine nicht eigenständig funktioniert d.h. ein Teil einer Maschine ist, dann Herstellererklärung. Wenn sie eigenständig funktioniert dann CE.

    Beispiel angetriebene Rollenbahn:
    Solange Motor fehlt, Herstellereklärung.
    Sobald der Käufer (Kunde) diesen einbaut, muss er die Konformitätserklärung erstellen.
    Er darf dabei natürlich auf der Herstellereklärung aufbauen.

    Schau mal unter CE-Kenzeichnung in diesem Forum. Da findest du Anregungen zu rechtlichen Fragen. Das Thema mit nicht vorhandenen Gefahrenanalysen kommt da auch zur Sprache.

    Gruß
    Thomas R

    Ramona
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 71

    zu Frage 1:
    Wenn das (Euer) Produkt unter eine betreffende RL fällt, und mit dieser RL konform ist!
    zu 2:
    CE-Kennzeichen nur bei einer verwendungsfertigen MAschine! andernfalls nur Herstellererklärung!

    zu 3: NEIN!

    Schau mal gelegentlich bei:
    http://www.CE-Richtlinien.de
    http://www.praevention-online.de

    Gruß Ramona

    Ramona
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 71

    Hinweis von mir, an alle, die nicht ständig die neusten Normen im Abo haben:
    Seit 01.04.04 hat dich die DIN EN 292 -Sicherheit von Maschinen- erübrigt!

    Jetzt neu: DIN EN ISO 12100 -Sicherheit von Maschinen-

    Gruß Ramona

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