QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Gefahrenanalyse / CE-Kennzeichnung
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Bei uns ist momentan das Thema Gefahrenanalyse allgegenwärtig. Wir sind an der praktischen Einführung anhand laufender Projekte. Es geht um die CE-Kennzeichnung (Maschinenbau).
Meine Frage: Kann mir jemand auf gut deutsch beantworten, wann eine CE-Kennzeichnung tatsächlich erforderlich ist? Ich kenne die EU-Maschinenrichtlinie, diese ist jedoch für Nicht-Juristen z.T. recht unverständlich.
Wenn wir z.B. ein Förderband herstellen, welches zwar selbständig funktioniert, jedoch nicht als vollständige Einheit betrieben wird (z.B. nur als Bindeglied zwischen zwêi Funktionseinheiten). Ist hier das CE-Zeichen erforderlich?
Anderes Beispiel: Von einem Lieferanten erhalten wir ein Transfersystem geliefert, welches in unsere Anlage eingebaut wird. Das gelieferte System trägt das CE-Zeichen. Bei Ihm nachgefragt existiert jedoch keine Gefahrenanalyse und Sicherheitskonzept. Ist das konform?
Besten Dank für jede Hilfe!
Gruss Markusgeändert von – ammann on 12/04/2004 20:35:01
AnonymGast13. April 2004 um 8:01 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo,
als „Eselsbrücke“, solange die Maschine nicht eigenständig funktioniert d.h. ein Teil einer Maschine ist, dann Herstellererklärung. Wenn sie eigenständig funktioniert dann CE.
Beispiel angetriebene Rollenbahn:
Solange Motor fehlt, Herstellereklärung.
Sobald der Käufer (Kunde) diesen einbaut, muss er die Konformitätserklärung erstellen.
Er darf dabei natürlich auf der Herstellereklärung aufbauen.Schau mal unter CE-Kenzeichnung in diesem Forum. Da findest du Anregungen zu rechtlichen Fragen. Das Thema mit nicht vorhandenen Gefahrenanalysen kommt da auch zur Sprache.
Gruß
Thomas Rzu Frage 1:
Wenn das (Euer) Produkt unter eine betreffende RL fällt, und mit dieser RL konform ist!
zu 2:
CE-Kennzeichen nur bei einer verwendungsfertigen MAschine! andernfalls nur Herstellererklärung!zu 3: NEIN!
Schau mal gelegentlich bei:
http://www.CE-Richtlinien.de
http://www.praevention-online.deGruß Ramona
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