Verifizierung von Kundeneigentum2004-03-11T11:14:46+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Verifizierung von Kundeneigentum

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  • alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    Hallo,

    in Punkt 7.5.4 „Eigentum des Kunden“ in der DIN EN ISO 9001:2000 steht, dass die Organisation, das ihr zum Gebrauch oder zur Einbeziehung in das Produkt überlassene Eigentum des Kunden kennzeichnen, VERIFIZIEREN und schützen muss.

    Es gibt ja den Auspruch „in vino veritas“ – im Wein liegt die Wahrheit. Damit merke ich mir immer den Unterschied zwischen verifizieren und validieren. Allerdings weiß ich nicht, was damit gemeint ist, dass ich das Kundeneigentum verifizieren muss! Ich muss es doch nur schützen und einbauen!

    Viele Grüße Al Blondie.

    Schniker
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 296

    Damit ist gemeint das Kundeneigentum auch mit in die Prüfungs-/Wartungs- etc Abläufe mit einzubeziehen ist die ja schriftlich zu dokumentieren ist.

    Genauso wie z. B. ein vom Kunden vorgeschriebener Lieferant auch bewertet werden muss. (Laut TS)

    So würde ich es jetzt mit dem verifizieren interpretieren

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    ja ist so wie schniker es sieht

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