QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › 2.1. und 2.2 Werksprüfzeugnis
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Müssen im 2.2 Werksprüfzeugnis die chemischen Ist-Werte für die jeweilige Charge stehen ja oder nein? Ich habe zwar die Norm vor mir liegen. Habe da aber leichte Interpretationsprobleme :-(
Hallo Schniker,
für was ist diese Prüfzeugnis ausgestellt?
Grüße Alblondie.
Rohmaterial Automatenstahl
Unser Mann für die Zeugnisse sagt, dass dafür (2.2) die chemische Analyse für die Schmelze erforderlich ist.
Hallo!
Jawoll die Werte gehören rein. Jedenfalls erhalten wir diese Werte von unseren Lieferanten.
Beispiel:
11SMnPb30C, EN 10277-3
[schnipp]
rissgeprüft Güteklasse 1Charge: ## Kilo: ##
WZ EN 10204-2.2
C 0,070
Si 0,010
Mn 1,080
P 0,051
S 0,283
Pb 0,250Soll-/Ist-Abgleich wurde durchgeführt
Hoffe, das hilft.
so long
culexaOK. Es gehört also nicht nur die BEstätigung das die Sollwerte eingehalten wurden sondern auch die Ist-Werte rein.
Danke Euch
Hallo Schniker,
etwas spät aber….
Bei 2.2 Müssen die Werte nicht zwangsläufig der Charge entstammen „Angaben von Prüfergebnissen auf der Grundlage nicht spezifischer Prüfung“. Kann also über mehrere Chargen (pro Tag) sein.
Erst 2.3 bzw. 3.1B sehen als Grundlage spezifische Prüfungen vor. Also mindestens aus der geliefereten Charge.
mfg
RalfHallo Schniker,
etwas spät aber….
Bei 2.2 Müssen die Werte nicht zwangsläufig der Charge entstammen „Angaben von Prüfergebnissen auf der Grundlage nicht spezifischer Prüfung“. Kann also über mehrere Chargen (pro Tag) sein.
Erst 2.3 bzw. 3.1B sehen als Grundlage spezifische Prüfungen vor. Also mindestens aus der geliefereten Charge.
mfg
Ralf -
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