QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › ISO/TS 16949 Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
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Hallo,
ersteinmal ich freue mich auf dieses Board gestoßen zu sein, Grüße somit alle Alteingessenen und möchte hiermit mein erstes Posting abliefern.
Ich habe eine Frage zum Unterschied zwischen ISO 9001:2000 und TS 16949:2002 bezüglich des Punktes Rückverfolgbarkeit.
Bisher war es ja nach meinem Verständnis so, dass nach ISO 9001 Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit nicht zwingend Vorgeschrieben waren, wobei ich ehrlichgesagt rein praktisch nicht weiss, wann diese „notwendig“ sind und wann nicht.
An verschiedenen Stellen (Präsentationen, Informationen im Internet) habe ich nun mehrfach die Behauptung gelesen, dass nach ISO 16949 Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit in der Regel immer zu gewährleisten sind. Wie muss ich das nun verstehen:
1) Stimmt diese Behauptung generell? Gibt es Ausnahmen bzw. irgendwo eine konkretere Eingrenzung? Sprich inwiefern ist dieser Punkt 7.5.3 nun Pflicht?
2) Heißt das, dass alle Produkte die das Unternehmen verlassen einzeln gekennzeichnet sein müssen (bei Stückgut z.B. Label), so dass an irgendeiner Stelle der Supply Chain die Rückverfolgbarkeit gegeben ist, oder muss ich nur die Zuordnung (beispielsweise zu einer Liefercharge) bis zum Übergang zum nächsten Partner der Lieferkette gewährleisten und dann im Zweifelsfall die Zuordnung zu den entsprechenden Aufzeichnungen ermöglichen? Sprich der nächste Geschäftspartner hat sicherzustellen, dass er meine Lieferung (bzw. Liefercharge) zu seinen Erzeugnissen zuordnen kann, ansonsten hat er ein Problem?
3) Was bedeutet somit dieser Punkt 7.5.3 für ein Audit (kann man sicher nicht allgemein beantworten, hängt vom Produkt ab und so weiter)?Ich hoffe ich konnte mein Anliegen nicht allzu verwirrend darstellen und bedanke mich schon in Voraus für alle Antworten.
Gruß
MarioHallo Mario,
ich kenne nur die Anforderungen bei sicherheitsrelevanten Serienteilen.
Bei sicherheitsrelevanten Serienteilen muss die Rückverfolgbarkeit während der gesamten Lieferkette gewährleistet werden, d. h. zurück bis zum Materiallieferanten.
Ich muss sicherstellen, dass ich die entsprechende Charche meines Lieferanten der ausgelieferten Charche meines Produktes zuordnen kann. Ist z. B. ein Materialfehler aufgetreten, der erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Lieferkette bemerkt werden kann, muss ich unbedingt wissen, welche Charchen ich mit dem falschen Material ausgeliefert habe.
Meiner Ansicht nach reicht eine eindeutige Rückverfolgbarkeit der einzelnen Charchen innerhalb der eigenen Firma zum Vorlieferanten.
Kleiner Tipp:
Ich bin von einem Finalisten schon einmal durch eine FMEA zur Vermeidung des Charchen-Mix gejagt worden. Letztendlich muss der Finalist bei fehlerhaften Teilen die richtigen Fahrzeuge zurückrufen und im Interesse aller den Aufwand und Kosten mindern. Solche Verfahren sind durchaus berechtigt.
Welche Spielräume es bei nicht sicherheitsrelevanten Teilen gibt, kann ich leider nicht einschätzen.
Gruß
Vivian
Bei ISO 9001 heisst wo angemesssen mit geeigneten Mitteln kennzeichnen während der gesamten Produkrealisierung.
Bei der TS steht der Zusatz „wo angemessen darf hier nicht angewendet werden, d. h. also überall.
Ich kann hier meiner Vorrednerin nur recht geben und auch bei nicht sicherheitsrelevanten Teilen. Die Rückverfolgbarkeit muss überall gewährleiset sein. Wir hatten mal das Problem das erst beim Kunden festgestellt wurde das Bolzen zu weich waren. Das Härten wurden bei uns von einem Unterlieferant vorgenommen. Die fehlerhafte Lieferung war schon ein 3/4 Jahr beim Kunde. Es musste von der Härterei, unser Materiallieferant, unser eigenen Produktion, Lieferungen an Kunden alles von uns Zusammenhängend nachrecheriert werden und das geht nur bei einer lückenlosen Chargenkennzeichnung.
Wir trennen was von Fremdbeareitung kommt in Bestell-Nr auf, die dann Werkstattaufträgen zu geordnet werden. Das Material bekommt pro Lieferung auch eine Liefercharge und wird bei Einsatz in der Produktion wiederum dem Werkstattauftrag zugeordnet. Jegliche Prüfungen und Lieferungen werden auch dem Werkstattauftrag (WA-Nr) zugeordnet und auch gekennzeichnet. Über unsere Software lässt sich dann über jede Nr. (Bestell-Nr. Chargen-Nr., WA-Nr.) die jeweilige Zuordnung rausfinden.
Eigentlich ist diese Kennzeichnungs und Rückverfolgbarkeitsgeschichte gar nicht so dramatisch wenn man mal einen roten Faden hat.
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