Ausschlüsse formulieren2003-12-08T14:50:09+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Ausschlüsse formulieren

Ansicht von 9 Beiträgen – 1 bis 9 (von insgesamt 9)
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    Beiträge
  • Prinzessin
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 21

    Liebe Qualitöter-Kollegen,

    ich bin QMB in einem Dienstleistungs-Unternehmen.
    Wir bauen gerade ein QMS nach ISO 9001:2000 auf. Da wollen wir so Punkte wie Prüfmittel natürlich ausschliessen.
    Wo (an welcher Stelle im Handbuch) formuliere ich das?
    Und wie formuliere ich das? (Reicht der Hinweis Punkt … schließen wir aus?)

    vielen Dank für Eure Hilfe,
    ich hoffe dass ich Euch im Gegenzug auch mal helfen kann.

    Liebe vorweihnachtliche Grüße,

    Prinzessin

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo,

    als Hinweis sollte reichen, dass Messmittel aufgrund der Dienstleistungserbringung mangels Mess- und Prüfmitteln nicht erfolgt.

    Zur Stelle:

    Ich bevorzuge es, wenn den einzelnen Prozessen die jeweilige Norm (mit den Zahlen) zugeordnet wird. Im Anhang des QMHs würde ich dann alle Gliederungspunkte der Norm noch einmal in numerischer Reihenfolge auflisten und dahinter die Prozesse, denen der jeweilige Norempunkt zugeordnet wurde. Die Punkte, die dann leerbleiben (und das wäre ja bei der Messmittelüberprüfung bei Euch der Fall, werden (in der oben beschriebenen Weise) erklärt.

    Grüße,

    Tim

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Prinzessin,

    die Nennung und Begründung der Ausschlüsse ist im Zusammenhang des Geltungsbereichs Eures QM-Systems gefordert.

    Wenn Du also z. B. im Handbuch formulierst, das QMS gilt für alle Leistungen unseres Unternehmens, die an den Standorten xyz erbracht werden, kannst Du anschließen:

    Folgende Forderungen aus Abschnitt 7 der ISO 9001:2000 trffen auf unsere Tätigkeiten nicht zu:

    Dann listest Du die Forderungen auf, am besten, indem Du auf die genaue Stelle in der Norm verweist. Eine kurze Begründung, z. B. „Dienstleistungen können nicht gelagert werden“ erklärt, weshalb Euer System keine Vorkehrung zur 7.5.5 Satz 2 enthält.

    Gruß Barbara

    aft
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 36

    hallo! da ich mich gerade mit iso bei bildungsunternehmen beschäftige, frage ich mich wie es um die ausschlüsse steht. genauer gesagt: ich frage micht, wie konkret man das ausschließt. manche sachen gehen ja wirklich gar nicht. die kann man also sehr genau (je satz) hinschreiben und begründen, ok.
    aber ich habe hier im forum gelesen, dass dienstleister keine entwicklung haben und keine messmittel. dazu meine frage: was sind denn kundenumfragen zur zufriedenheit der kunde? ist das kein messmittel? liege ich da total falsch und müsste den teil zu prüfmitteln ausschließen? und zur entwicklung ebenfalls. ich hab so gedacht: sich ein konzept zu überlegen für die seminare, evtl auch die organisation -> entwicklung. die konkrete Organisation und durchführung des seminars vor allem ist dann die produktion. liege ich damit richtig? was meint ihr? viele kleinigkeiten kann man echt schlecht interpretieren, nur ganz weglassen ist doch auch komisch? ichmeine..man überlegt doch an irgendeiner stelle, wie das seminar aussehen soll. das ist also entwicklung und kein unternehmen, auch kein dienstleister macht etwas, ohne zu entwickeln. oder schließen sich entwicklung und planung aus? ich bin da echt grad am grübeln :/ ich hoffe ihr helft mir da weiter.

    vielen dank

    ich schreibe übrigens gerade diplom und setze das nicht praktisch um..so zur info.

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Hallo Prinzessin,
    vergiss die Entwicklung nicht? Oder entwickelt Ihr in eurem Unternehmen etwas?

    aft
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 36

    hallo! kann mir niemand helfen? die frage ist: haben dinestleister zwangsläufig keine messmittel und keine entwicklung? LG

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo aft,

    nee, zwangsläufig bestimmt nicht. Wenn Du z. B. einen Dienstleister für Deine Kalibrierung hast, dann hat der mit Sicherheit auch Messmittel ;-) Genauso kann ein Dienstleister auch eine Entwicklung haben.

    Viele Grüße

    Barbara

    _____________________________________

    Ich fühle, dass Kleinigkeiten die Summe des Lebens ausmachen.
    (Charles Dickens, Schriftsteller)

    mfunk
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 234

    Hallo,

    von mir auch ein gutes neues 2008.
    Meiner Meinung nach hat jeder eine Produkt-/Dienstleistungs-)entwicklung.
    Ich habe die Norm bisher so ausgelegt, dass alle Ergebnisse, die ein Kunde erhält ein Produkt ist – auch in internen Dienstleistungsbeziehungen – z. B. ist ein Produkt des Einkaufs der Vertrag – die Weiterentwicklung eine Produktentwicklung.
    Gehe ich mit meiner Interpretation zu weit oder wie seht Ihr das?

    Grüsse
    mfunk

    Sie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
    wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
    <chinesische Weisheit>

    monika.heinze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 264

    nö gehst du nicht. Schließlich will ein Dienstleister etwas verkaufen und das kann er zwangsläufig nur, wenn er die Dienstleistung vorher entwickelt hat.

    Es gibt aber auch Auditoren und führende DGQ Leute die auf dem Standpunkt stehen, eine Entwicklung können nur große Konzerne haben, weil es für die anderen viel zu kostenintensiv ist.

    Bei den meisten Auditoren die ich kenne kommste damit aber nicht durch.#

    Monika

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