Ein Kunde fragt Gußteile bei uns an und verlangt von uns hierzu das „Ü-Zeichen“. Diese Forderung ist bisher noch nie an uns gestellt worden. Ist dies für einen Gußlieferanten überhaupt anwendbar ??
Das Ü gilt im Bereich des Bauwesens, z.B. bei Betonteilen etc. Warum soll es nicht auch bei Gußteilen für den Einsatz in einem Bauwerk eine legitime Forderung sein?
Wie so oft gilt auch hier -> nicht im Trüben fischen -> Kunden fragen!
Klaus
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