Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) als Herausforderung für die Qualitätsmanager in der Eingliederungshilfe
„Die Leistungen für Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, sollen aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ [herausgeführt] und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht [weiterentwickelt werden]“, besagt die Begründung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 05.09.2016 (Drucksache 18/9522).