Jetzt schnell noch die Förderung zur Einführung Ihres QM-Systems nach ISO 9001:2015 bis zum 31. Dezember 2015 sichern.
Schon gewusst? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Einführung und Anpassungen eines Qualitätsmanagementsystems bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie in Freien Berufen. Vorausgesetzt die Unternehmen sind mindestens schon ein Jahr am Markt tätig, haben weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro vorzuweisen. Unterstützt wird die BAFA vom Europäischen Sozialfond (ESF). Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch die Verbesserung des unternehmerischen Know-Hows gezielt zu fördern.
Was wird von der BAFA gefördert?
Bei der Förderung handelt es sich um Zuschüsse für allgemeine Beratungen durch externe Berater zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Unternehmensfragen. Darunter fällt auch die Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems. Darüber hinaus können spezielle Beratungen zu Themen wie Technologie und Innovation, Arbeitsschutz, Compliance oder Umweltschutz gefördert werden. Achten Sie darauf, dass der Berater selbst bei der BAFA registriert bzw. zugelassen ist. Nur so kann eine Registrierung nach erfolgter Beratung einschließlich Beratungsbericht unter Einhaltung der Richtlinien bei der BAFA stattfinden.
Der Höchstbetrag der bezuschussten Beratungen liegt bei 3.000 Euro. Diese können sich aus mehreren thematisch unabhängigen Beratungen zusammensetzen. Der maximale Zuschuss zu den gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer) beträgt in den alten Bundesländern, einschließlich Berlin 50 %, in den neuen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 %, höchsten jedoch 1.500 Euro je Beratung.
Förderung noch bis zum 31. Dezember 2015
Das Förderprogramm der BAFA wurde zu Beginn des Jahres noch einmal verlängert und gilt noch bis zum 31. Dezember 2015. Entscheiden Sie daher jetzt, ob eine Förderung für Ihr eigenes Unternehmen noch in diesem Jahr infrage kommt. Die vollständigen Antragsunterlagen können Sie bis spätestens 3 Monate nach der Beratung bzw. Rechnungsdatum bei der BAFA einreichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.