Laut der Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001, müssen Maßnahmen in einem Unternehmen umgesetzt werden, um definierte Chancen zu steigern sowie vorab festgelegten Risiken entgegenzuwirken und möglichst zu eliminieren.
Nur durch die Berücksichtigung des Prinzips der stetigen Verbesserung kann sich ein Betrieb weiterentwickeln. Die Umsetzung dieses Prinzips ist auf den PDCA (Plan-Do-Check-Act)-Zyklus zurückzuführen, bei dem anfangs analysiert wird, in welchen Bereichen Verbesserungen notwendig sind, um dafür passende Maßnahmen zu definieren. Im nächsten Schritt werden die Maßnahmen durchgeführt und anschließend deren Wirksamkeit bewertet. Haben die Maßnahmen eine deutliche Verbesserung der Ausgangssituation herbeigeführt, so werden sie als Standard implementiert. Sind keine oder lediglich nicht ausreichende Verbesserungen zu erkennen, so bilden die bereits umgesetzten Maßnahmen die Grundlage des wiederholt durchlaufenden Zyklus.
Arten von Maßnahmen
Mit solchen Maßnahmen sind grundsätzlich Handlungen gemeint, mit denen ein klar definiertes Ziel erreicht werden soll. In vielen Fällen werden dafür sogar mehrere Maßnahmen gebündelt. Hierbei kann man zwischen drei verschiedenen Arten von Maßnahmen unterscheiden: Sofort-, Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen.
1. Sofortmaßnahmen
Unter einer Sofortmaßnahme versteht man das Ausführen einer Tätigkeit, nachdem ein Fehler aufgetreten ist. Diese soll den herbeigeführten Fehlerauswirkungen bzw. -folgen gegensteuern.
Beispiel: Ein Mitarbeiter des Unternehmens hat Diabetes. Er muss in regelmäßigen Abständen seinen Blutzuckerspiegel messen und sich bei Notwendigkeit Insulin spritzen. Eines Mittags klagt der Betroffene über starke Bauchschmerzen und Übelkeit und wirkt immer benommener. Es stellt sich heraus, dass er seit längerer Zeit nicht mehr seinen Blutzuckerspiegel gemessen und seine Medikamente zu Hause vergessen hat. Daraufhin rufen zwei Kollegen den Notarzt. Das Rufen des Notarztes ist in diesem Fall die Sofortmaßnahme, da dem Betroffenen so schnell wie möglich geholfen werden musste.
2. Korrekturmaßnahmen
Korrekturmaßnahmen sind für die Beseitigung der Fehlerursache zuständig. Es geht hier also nicht um die direkte Fehlerbehebung, sondern vielmehr darum, das erneute Vorkommen desselben Fehlers zu vermeiden. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird allerdings nicht immer konsequent durchgeführt, was in den meisten Fällen für erneut anfallende Kosten und Kundenunzufriedenheit sorgt. Damit Probleme also nicht erneut auftreten, sollte auf eine ausführliche Ursachenanalyse zurückgegriffen werden.
Beispiel: Nachdem der Mitarbeiter zu Beginn der Woche ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, fordert die Geschäftsleitung den an Diabetes Erkrankten zu seiner eigenen Sicherheit auf, für zukünftige Notfälle sowohl ein Testgerät als auch eine Insulin-Dosis vor Ort zu lagern. Damit ein solcher Vorfall in Zukunft nicht mehr auftreten wird, wurde diese Korrekturmaßnahme getroffen.
3. Vorbeugemaßnahmen
Wie die bereits erwähnten Korrekturmaßnahmen, zählen auch Vorbeugemaßnahmen zu den Fehlerverhütungsmaßnahmen. Deren Verfahren unterscheidet sich lediglich in einem Punkt: Im Gegensatz zu Korrekturmaßnahmen verfolgen Vorbeugungsmaßnahmen das Ziel, noch nicht aufgetretene, aber dennoch potenziell mögliche Fehler bzw. Fehlerquellen bereits im Voraus zu erkennen. Damit soll also die Entstehung von Fehlern verhindert werden.
Beispiel: Die Geschäftsleitung hat beschlossen, ihren Mitarbeitern ein kleines Notfall-Set mit einigen Medikamenten, wie beispielsweise Asthma-Spray, bereitzustellen. Dies ist eine Vorbeugemaßnahme, um das zukünftige Auftrittsrisiko eines bisher noch nicht so vorgefallenen Notfalls zu minimieren und den Mitarbeitern zusätzliche Sicherheit zu gewähren.
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