Qualitätsmanagement ist für Arztpraxen gesetzlich vorgeschrieben. Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind seit 2004 nach § 135a Absatz 2 Nr. 2 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) dazu verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und weiterzuentwickeln.[1] Ziel ist es, Praxisabläufe zu optimieren, die Patientensicherheit und -zufriedenheit zu gewährleisten und letztlich auch die Freude an