Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein deutschlandweites Investitionsprogramm des Bundesamts für soziale Sicherung. Ziel des Gesetzes ist die Modernisierung und Digitalisierung von Krankenhäusern. Vom Bund, den Ländern und/oder den Krankenhausträgern wird hierfür insgesamt ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro im sogenannten Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) zur Verfügung gestellt.
Das Investitionsprogramm fördert unter anderem eine verbesserte digitale Infrastruktur zur Optimierung der Ablauforganisation, der Dokumentation und der Kommunikation in den Kliniken. Ein Förderbedarf kann seit dem 02. September 2020 angemeldet werden.
Anträge können noch bis zum 31.12.2021 gestellt werden (siehe Zeitplan des Bundesministeriums in Abbildung 1). Hierfür müssen die Krankenhausträger ihren Bedarf an die zuständige Stelle ihres Landes melden. Diese Meldung beinhaltet u. a. die Angabe von geplanten Vorhaben zur Digitalisierung und Modernisierung und die damit einhergehenden notwendigen Finanzmittel. Das Land kann wiederum den Förderantrag binnen drei Monaten ab Bedarfsmeldung beim Bundesamt für Sicherung (BAS) stellen.
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Referenz: Bundesministerium für Gesundheit (Fragen und Antworten zum Krankenhauszukunftsgesetz, Stand 20.11.2020)
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